Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Meinung
  3. Kommentar: Die Ermittlungen gegen Wolfgang Schmidt sind völlig überzogen

Die Ermittlungen gegen Wolfgang Schmidt sind völlig überzogen

Kommentar Von Stefan Lange
16.09.2021

Die von einem CDU-Mann geleitete Staatsanwaltschaft Osnabrück muss sich fragen lassen, ob sie angemessen gehandelt hat. Schmidt hat keine Staatsgeheimnisse durchgestochen.

Die Ermittlungen gegen Staatssekretär Wolfgang Schmidt bergen einigen Sprengstoff. Für Schmidt und seinen Chef, den Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz. Vor allem aber für das Verhältnis zwischen Justiz und Politik.

Schmidt ist ein umtriebiger Mann mit einem schnellen Twitter-Finger. Aber er ist keiner, der leichtfertig Dinge tut. Der Hamburger hat Rechtswissenschaften studiert, sein zweites juristisches Staatsexamen abgelegt. Es darf also unterstellt werden, dass er über Paragrafen und Gesetze Bescheid weiß. Mag sein, dass er sich trotzdem geirrt und Dinge veröffentlicht hat, die noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Aber mal ehrlich: Rechtfertigen ein paar Sätze aus einem Durchsuchungsbeschluss, den Laien ohnehin nicht verstehen, diese Welle, die von der Staatsanwaltschaft Osnabrück da angeschoben wurde? Nein, tun sie nicht. Die Wahrheit ist: Wäre gerade kein Wahlkampf, hätte sich niemand für Schmidts Tweet interessiert. Er hätte vielleicht intern einen mahnenden Klaps auf die Finger bekommen. Damit wäre die Sache aber auch erledigt gewesen.

Auch die Politiker aus den gegnerischen Lagern müssen sich am Riemen reißen

Die von einem CDU-Mann geleitete Staatsanwaltschaft Osnabrück muss sich fragen lassen, ob sie angemessen gehandelt hat. Schmidt hat keine Staatsgeheimnisse durchgestochen, womöglich wäre hier ein milderes Mittel geeigneter gewesen als die Einleitung eines Verfahrens. Denn gerade in einem Bundestagswahlkampf, noch dazu in einem solch knappen Rennen wie in diesem Jahr, müssen die Justizbehörden besondere Sorgfalt walten lassen. Tun sie es nicht, setzen sie sich dem bösen Verdacht aus, Einfluss auf den Ausgang der Wahl nehmen zu wollen. Sollte sich der Eindruck festsetzen, die Justiz sei politisch, ist das gefährlich. Noch ist es Deutschland nicht soweit, das muss aber auch so bleiben.

Aber auch die Politiker aus den gegnerischen Lagern müssen sich am Riemen reißen. Vor allem bei Union und FDP haben sich einige Fachleute zu Wort gemeldet, die scharfe Kritik an Schmidt und Scholz äußern, es aber besser wissen. Schließlich steht bislang erst ein Anfangsverdacht im Raum. Und der kann sich ganz schnell in Luft auflösen.

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

17.09.2021

Lange hat man gesucht, nun hat man ein Haar aus der Suppe gezogen, das so dünn ist, dass es wahrscheinlich eh schnell reißt. Nur das Gedöns darum schadet beiden Seiten. Die Justiz hat offenbart, dass sie auf dem einen Auge schärfer hinschaut als auf dem anderen. Das ist nicht gut für die Demokratie. Natürlich wird man dem Osnabrücker Staatsanwalt nicht nachweisen können, dass Parteiinteresse im Spiel war, aber ein Gschmäckle bleibt, um nicht zu sagen, das stinkt zum Himmel. Also ehrlich, wer so ein Härchen nötig hat, um doch noch ein paar Stimmen einzufangen, der solle vielleicht besser da bleiben, wo er hergekommen ist.

16.09.2021

Herr Lange ,

ob Sie auch so nonchalant , nachsichtig und gemütlich schreiben würden , wenn der Finanzminister und (alle) seine Staatssekretäre von CDU oder gar der CSU (FDP wäre auch möglich) stammen würden ?

17.09.2021

Auch dann hat sich ein Staatsanwalt nicht so zu verhalten, wie auch schon im anderen Verfahren.
Es ist schlicht unmöglich während einem Wahlkampf Eindrücke zu vermitteln die von den meisten falsch verstanden werden müssen.
Da geht es nicht um wer wen sondern dass und dann auch noch kurz vor knappen Wahlen.
Sorry, aber das stank für mich von Beginn an schon zum Himmel.