Eine Frage der Diskretion
Für Rolf Breuer, den einst einflussreichsten Bank-Chef dieses Landes, war es ein „Unfall“.
Für Leo Kirch, den einst mächtigsten Medienunternehmer dieses Landes, war es das Ende seines Lebenswerkes. In einem Interview aus dem Jahre 2002 ließ Breuer Zweifel an der Kreditwürdigkeit von Kirch erkennen. Ein paar Wochen später musste Kirch Insolvenz anmelden. Für den inzwischen verstorbenen Unternehmer stand fest: Breuer hat seine Zukunft zerstört. Diese Fehde beschäftigt seitdem die Juristen.
Nun fiel in einem Akt des langen Dramas der Vorhang. Das Landgericht München sollte entscheiden, ob der frühere Deutsche-Bank-Chef in einem der Prozesse um die Ursachen der Kirch-Pleite gelogen hat: Breuer sagte damals, er habe keine internen Kenntnisse über das Engagement seines Geldhauses in Sachen Kirch. Für den Vorwurf der Lüge fanden die Richter nicht genügend Beweise. Ein leichtes Unbehagen bleibt dennoch. Zum einen ist es schwer vorstellbar, dass ein renommierter Spitzenbanker so ahnungslos in diesem Sachverhalt war. Zumal die Einstellung des Verfahrens mit der hohen Auflage von 350000 Euro auch nicht bedeutet, dass Breuer unschuldig ist.
Zum anderen muss sich Breuer zumindest den Vorwurf mangelnder Diskretion gefallen lassen. Eine Tugend, die bei Geldgeschäften oberstes Gebot sein sollte. Eine Interviewfrage über die Kreditwürdigkeit eines so prominenten Unternehmers, wie Kirch es war, hätte Breuer mit dem Verweis auf die gebotene Verschwiegenheit einfach unbeantwortet lassen müssen.
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