Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. alfa unplatziert
  3. Pädophiler Kinderarzt vor Gericht

09.11.2018

Pädophiler Kinderarzt vor Gericht

Prozess in Augsburg wird neu aufgerollt

Augsburg Es liegt jetzt vier Jahre zurück, dass das Doppelleben von Dr. Harry S. aufflog. Er galt als guter Kinderarzt, ehrenamtlich engagiert als Chefarzt beim Roten Kreuz in Augsburg. Im Oktober 2014 allerdings endete dieser Teil seines Lebens. Ermittler klingelten an der Tür seines Augsburger Elternhauses und nahmen den Mediziner fest. S. wurde später, im März 2016, verurteilt, weil er mindestens 20 Kinder missbraucht hat. Abgeschlossen ist der Fall aber bis heute nicht. Ab Montag wird das Verfahren gegen den Kinderarzt neu aufgerollt.

Das Landgericht hatte gegen Harry S. dreizehneinhalb Jahre Haft und Sicherungsverwahrung verhängt. Einen fünfjährigen Jungen hatte er sogar betäubt, entführt und missbraucht. Dass er die Taten begangen hat, steht im neuen Prozess nicht zur Debatte. S. hatte im ersten Verfahren eingeräumt, in seiner Freizeit Jungen angesprochen und sexuell missbraucht zu haben. Teils hatte er die Opfer auch mit Medikamenten betäubt, etwa den Sohn einer guten Freundin. Er missbrauchte auch Jungen bei Ausflügen für sozial benachteiligte Kinder, die er organisierte. Harry S. wird in dem Prozess von den Anwälten Moritz Bode und Ralf Schönauer verteidigt. Bode sagte unserer Zeitung, dass sich sein Mandant auch in der Neuauflage des Prozesses wieder zu den Vorwürfen äußern werde.

Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil aufgehoben, weil die Bundesrichter es vor allem in einem Punkt nicht nachvollziehen konnten. Im Urteil hieß es, Harry S. sei zwar ein sogenannter Kernpädophiler, dessen sexuelle Ausrichtung ausschließlich auf Kinder fixiert ist. Ein Gutachter attestierte S. auch eine so hohe Rückfallgefahr, dass er eine Sicherungsverwahrung befürwortete. Gleichzeitig stufte er ihn aber auch als voll schuldfähig ein. Psychisch krank, aber gleichzeitig voll schuldfähig – das schien für die Bundesrichter nicht zusammenzupassen. Deshalb wird es im neuen Prozess, der voraussichtlich bis nächstes Jahr dauert, auch vor allem um diese Fragestellung gehen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.