Vereinsförderung neu geordnet
Künftig gilt ein Stichtag für die Anträge. Die nun beschlossene Richtlinie soll Gleichbehandlung sicherstellen. Sie tritt im August in Kraft. Es geht auch um die Saalmieten
Wie kann die Vereinsförderung in Bad Wörishofen übersichtlicher und strukturierter werden? Mit dieser Frage befassten sich in den vergangenen Monaten Stadtrat und Verwaltung. Herausgekommen ist dabei keine Satzung, aber eine Richtlinie, die nun gelten wird. Der Stadtrat hat sie am Montagabend einstimmig beschlossen. Demnach gilt ab 1. August dieses Jahres eine Frist für Förderanträge. Diese müssen bis zum 30. November eingereicht werden, damit im nächsten Jahr ausgezahlt werden kann.
Kleinere Bitten wie etwa um Pokalspenden seien aber auch weiterhin kurzfristig vom Bürgermeister persönlich entscheidbar, sagte Ordnungsamtsleiter Dominik Leder. Der Bürgermeister kann weiterhin geringfügige Zuschüsse aus seinen eigenen Haushaltsmitteln genehmigen. Eine Höchstsumme, wie von Ludwig Kreuzer (CSU) vorgeschlagen, hat der Stadtrat dafür nach kurzer Diskussion nicht festgelegt.
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