Ein Zeuge mit Erinnerungslücken
In der Verhandlung lässt die Richterin erkennen, wen sie für glaubhaft hält
Im zivilen Rechtsstreit zwischen einer Hausbesitzerin und der Stadt Mindelheim vor dem Landgericht Memmingen hat die Richterin im Fortsetzungstermin erstmals „ihre vorläufige Einschätzung“ des Falles erkennen lassen. Demnach sieht sie ein gewisses Verschulden bei einem leitenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Einer von ihr vorgeschlagenen gütlichen Einigung widersprach allerdings der Anwalt der Stadt, Josef Dietrich.
Zur Vorgeschichte: Im Zuge des Ausbaus des Mühlwegs in Mindelheim hat die Familie der Hausbesitzerin eine 30 Meter lange und 2,50 Meter hohe Thujahecke in mühsamer Arbeit in 50 Stunden entfernt. Nach Darstellung der Klägerin war ihr das vom Leiter des Tiefbauamtes der Stadt angeraten worden, weil die Hecke auf städtischem Grund stehe. Am ersten Verhandlungstag Mitte Februar sagte der als Zeuge geladene städtische Mitarbeiter aus, sie Randsteine seien in schlechtem Zustand gewesen. Sie hätten ausgetauscht werden müssen. In diesem Zusammenhang sei auf die Gefahr hingewiesen worden, dass die Wurzeln der Hecke beschädigt werden könnten. Also wäre es sinnvoll, die alte Hecke gleich durch eine neue zu ersetzen.
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