Angeklagter fährt zweigleisig
42-Jähriger versucht, seine gefahrenen Kilometer zwei Mal abzurechnen
Er hat versucht, doppelt zu gewinnen, und hat am Ende verloren: Ein 42-jähriger Mann wurde am Amtsgericht Memmingen wegen versuchten Betrugs verurteilt. Der Angeklagte hatte Kilometerbezüge doppelt abgerechnet und sich damit strafbar gemacht.
Der 42-jährige Arbeitssuchende hatte zur Tatzeit bei einer Münchner Firma zur Probe gearbeitet. Für die Fahrtkosten über etwa 225 Kilometer stellte er zwei Anträge: einen an das Jobcenter in Mindelheim und einen an die Firma in München. Diese zahlte ihm den Betrag. Laut Richterin Barbara Roßdeutscher hätte der Angeklagte danach das Jobcenter informieren müssen, dass er das Geld erhalten habe. Er habe diesen Schritt jedoch „bewusst unterlassen, um sich einen Vermögensvorteil zu schaffen“.
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