Das böse Erwachen im Alter
Wer vor 2004 eine Direktversicherung abgeschlossen hat, muss plötzlich ein Fünftel des Geldes an die Krankenkasse abführen. Das sorgt für Protest.
Frühzeitig an eine gute Absicherung fürs Alter denken, dazu rät die Politik Arbeitnehmern seit vielen Jahren. Weil die gesetzliche Rente für viele absehbar nicht mehr ausreichen wird, kommt es auf private Vorsorge an. Werner Bürgel aus Mindelheim hat das beherzigt. Und fühlt sich nun betrogen.
Bürgel war bis zu seinem Ruhestand Arbeitnehmer, zuletzt mehrere Jahre in leitender Stellung. 1991 hat er über seinen Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen. 25 Jahre später sollte er laut Vertrag 60.000 Euro ausbezahlt bekommen. Das war 2016. Dann meldete sich seine gesetzliche Krankenkasse und wies auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2004 hin, die im Zuge der Gesundheitsreform erlassen wurde.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Direktversicherungen wurden aus dem Nettoentgelt bezahlt, deshalb müssen Direktversicherte nicht doppelt, sondern dreimal den Krankenkassenbeitrag für die gleiche Versicherung zahlen. Das haben die Parteien CDU/CSU, SPD und Grüne 2004 als "rechtmäßig" beschlossen.
Für die Direktversicherten geht es nicht um eine Entlastung, sondern um die Rückabwicklung eines Betrugs durch rückwirkenden Eingriff in Versicherungsverträge.
Direktversicherungen sind Kapitallebensversicherungen, die willkürlich und rückwirkend in Betriebsrenten umdefiniert wurden.
Am 13.02.2019 hat Merkel verhindert, dass hier ein Stück weit Gerechtigkeit hergestellt wird.
Das alles sollten sich die Wähler für anstehende Wahlen merken.
Solange sich hier nichts ändert, gilt: Finger weg von jeglicher betrieblichen Altersvorsorge!