Rätsel um die Stahlkappen
Zwei Männer haben einen 32-Jährigen in Bad Wörishofen brutal verprügelt. Vor Gericht gestehen sie die Tat. Damit ist die Verhandlung aber noch lange nicht zu Ende.
Als ihr Freund blutüberströmt in die Wohnung kommt, da fragt Denise D. (Namen aller Beteiligten geändert) ihn nicht, was passiert ist. Warum er sich vor der Wohnung mit zwei Bekannten getroffen hat, weshalb sie ihn geschlagen und mit Füßen getreten haben, selbst dann noch, als er am Boden lag. „Das ist was unter Männern“, sagt Denise D. vor dem Memminger Amtsgericht. „Er hat seine Probleme, ich habe meine Probleme.“
Ein Jahr ist es her, dass Nicolai M. in Bad Wörishofen brutal verprügelt wurde. Heute sitzen ihm die beiden Angeklagten, die Brüder Marcel und Andreas L., im Gerichtssaal gegenüber. Die drei Männer kennen sich: Marcel L. lebt mit der Schwester von Denise D. zusammen, ist mit dem Opfer also quasi verschwägert. Warum es zu dem Streit kam, dazu schweigen alle Beteiligten.
In jener Nacht im August 2014 hat der 34-jährige Marcel L. nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zuerst zugeschlagen. Dann hielt er Nicolai M. fest, während sein Bruder Andreas L. mit der Faust auf das Opfer einprügelte. Als M. zu Boden ging und kurzzeitig das Bewusstsein verlor, traten die beiden auf seinen Oberkörper und den Kopf ein.
Nicolai M., der auch Nebenkläger ist, erleidet durch die Attacke eine Platzwunde und eine Gehirnerschütterung, sein Jochbein ist links mehrfach gebrochen. Bis März ist der 32-Jährige krankgeschrieben. Sechs Wochen nach der Tat verliert er seinen Job, seine linke Gesichtshälfte fühle sich immer noch oft taub an, sagt er vor Gericht.
Am Tag der Verhandlung sieht es dann zunächst so aus, als sei alles schnell vorüber: Richterin Barbara Roßdeutscher signalisiert den Angeklagten, dass ihre Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden könnte – sollten sie sich zu einem Geständnis durchringen. Zehn Minuten Besprechung, danach steht fest: Die Brüder räumen alles ein.
Dem Vertreter des Nebenklägers, Anwalt Peter Weitzdörfer, geht das zu schnell. „Ich vermisse eine Entschuldigung“, sagt er. Und fragt, ob die beiden Täter bereit wären, Schmerzensgeld zu zahlen. Weitzdörfer beharrt auf diesem Punkt, bohrt mehrmals nach – auch nachdem die Anwälte der Angeklagten ihm eine Absage erteilt haben.
Es ist der erste von mehreren Momenten, in denen Weitzdörfer aneckt. Er stellt Anträge, besteht darauf, doch noch alle Zeugen zu hören. „Machen Sie doch nicht so einen Wind“, sagt die Richterin an einem Punkt zu ihm. Später wird sie auf ihr Pult schlagen und Weitzdörfer ein Ordnungsgeld androhen. Zwei Mal wird der Anwalt der Richterin unterstellen, sie sei befangen.
Am Ende dauert es fünf Stunden, bis das Urteil fällt. Sieben Zeugen werden gehört. Im Großen und Ganzen bestätigen sie die Anklage. Einzig Jasmin D., die Freundin von Marcel L., besteht darauf, dass alles ganz anders gewesen sei: Nicolai M. habe den Streit begonnen. Und Marcel L. sei es gewesen, der am Boden gelegen habe. Fußtritte gegen Nicolai M. will sie nicht gesehen haben. Nebenklagevertreter Weitzdörfer appelliert an die Zeugin, sich zu berichtigen und dadurch „alles wieder gut zu machen“. Als sie auf ihrer Sicht beharrt, kündigt er an, die 33-Jährige wegen Verdacht auf Falschanzeige anzuzeigen.
Ein Punkt kann nicht geklärt werden: „Haben Sie Schuhe mit Stahlkappen getragen?“, fragt Weitzdörfer das angeklagte Brüderpaar. Erstaunte Blicke im Gerichtssaal: Ein solches Detail war bisher nicht bekannt, es könnte aber einen Unterschied machen und unter Umständen eine höhere Strafe nach sich ziehen. Nicolai M. gibt an, die Schuhe eindeutig gesehen zu haben. Richterin Roßdeutscher will von ihm wissen, warum er das nicht bei der Polizei erwähnt habe. „Ich bin nicht gefragt worden“, antwortet er. Die Polizistin, die als Zeugin geladen ist, bestätigt das. Andere Zeugen können sich an die Schuhe nicht erinnern. Einzig Denise D. erzählt, dass ihr jugendlicher Neffe ihr von blutverschmierten Arbeitsschuhen in der Wohnung von Jasmin D. berichtet habe.
Der Staatsanwalt nimmt diesen Punkt nicht in seine Anklage auf – aus Mangel an Beweisen. Richterin Roßdeutscher geht einen Schritt weiter: „Ich halte das für erlogen“, sagt sie zum Opfer. „Wenn man mit Stahlkappen auf ihr Gesicht gestampft hätte, wäre von ihrem Kopf nicht mehr viel übrig.“
Am Ende fällt das Urteil so aus, wie es von Roßdeutscher fünf Stunden zuvor schon umrissen worden war: je eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die bei beiden Tätern zur Bewährung ausgesetzt wird. Marcel L. muss außerdem 5000 Euro, sein Bruder Andreas 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
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