Schüsse auf Familienfeier: Empfindliche Strafen für zwei Männer
Zwei Männer aus Mindelheim standen vor Gericht, weil sie auf einer Familienfeier ihre Schreckschusspistolen benutzt haben. Das Urteil: empfindliche Strafen.
Diese Schüsse gingen nach hinten los: Zwei Mindelheimer haben bei einer Familienfeier mit Schreckschusspistolen in die Luft geschossen – nun mussten sich beide vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten. Denn auch wenn sich Schreckschusswaffen ohne größere Hürden im Laden kaufen lassen: Die Pistole mit sich zu führen oder gar zu schießen ist im Regelfall nicht erlaubt und kann zu empfindlichen Strafen führen, wie die beiden Männer hautnah erfahren mussten.
Es war am Karsamstag dieses Jahres gegen 17.30 Uhr, als besorgte Anwohner der Straße „Im Eichet“ die Polizei alarmierten. Auf einem Parkplatz, auf dem sich mehrere Personen aufhielten, seien Schüsse gefallen, sagten sie. Die Polizei schickte eine Streife vorbei. Die konnte glücklicherweise schnell Entwarnung geben. Die Schüsse waren nicht im Rahmen einer Auseinandersetzung abgegeben worden, sondern bei einer Familienfeier; nicht mit einer scharfen Waffe, sondern „nur“ mit einer Schreckschusspistole. Verboten ist so etwas dennoch, aus gutem Grund, wie Hubert Stolp, Sachgebietsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt, erklärt.
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