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08.02.2008

Türkheim soll zwei Solarparks bekommen

Türkheim Am Ende versuchte Bürgermeister Silverius Bihler den sichtlich enttäuschten Projektentwickler zu beruhigen: "Das heißt nicht, dass sie keine breite Unterstützung für ihre Anlage im Gemeinderat haben", meinte er zu Martin Bucher nach einer knappen Entscheidung (9 zu 6 Stimmen) für eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Und in der Tat war zuvor im Marktgemeinderat eigentlich fraktionsübergreifende Zustimmung für den 10,88 Hektar großen Solarpark (siehe Infokasten) demonstriert worden. Die Freien Wähler standen geschlossen hinter dem Projekt und SPD-Rat Martin Reifer hielt gar eine Art Plädoyer für erneuerbare Energien: "Der Weg geht nur in diese Richtung."

Dass es dann dennoch zu einer knappen Entscheidung kam, lag vor allem am Standort, der einigen Räten - unter anderem Josef Santjohanser (SPD) und Max Zech (CSU) - nicht gefällt. Sie hätten die Entscheidung deshalb gerne noch einmal um drei Wochen vertagt, um in der Zwischenzeit nach Alternativen zu suchen. Die Anlage, die der Stuttgarter Martin Bucher an diesem Abend mit viel Engagement und Enthusiasmus vorstellte, soll auf Ackerland rund einen Kilometer südlich von Irsingen zwischen Umspannwerk und Biogasanlage entstehen und eine Leistung von drei bis vier Megawatt Strom besitzen.

"Der Eingriff in das Landschaftbild ist der einzige Preis, den wir bei Freianlagen zahlen", sagte der Planer. Allerdings erfüllt das gewählte Gelände laut Bucher sämtliche Voraussetzungen für einen wirtschaftlich rentablen Solarpark: Es ist eine relativ große zusammenhängende Fläche mit einem Netzanschluss in unmittelbarer Nähe, die noch dazu in einer der sonnenreichsten Gegenden Deutschlands liegt (der Deutsche Wetterdienst misst durchschnittliche Werte von 1163 Kilowattstunden pro Quadratmeter). Außerdem ist das Land verfügbar (der Pachtvertrag ist schon gemacht) und flach, so dass die maximal 3,50 Meter hohen Module hinter einer breiten Hecke verborgen werden können.

Vor allem aber handelt es sich bei dem Gelände, um aktuell bewirtschaftetes Ackerland und das ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Voraussetzung, damit das Projekt die entsprechenden Vergünstigungen und Fördersätze erhält. Deshalb wäre es auch nicht möglich, die Anlage in das naheliegende Wasserschutzgebiet zu verlegen.

Die staatliche Förderung ist wiederum Vorbedingung dafür, dass das Projekt für Bucher, der die Planungskosten trägt, und seine Investoren rentabel ist. Derzeit wird Strom aus Solar-Freianlagen mit 33 Cent pro Kilowattstunde (kWh) über einen Zeitraum von 20 Jahren vergütet. Der Netzbetreiber ist zur Abnahme verpflichtet. Allerdings drängt laut Projektentwickler die Zeit. Der EEG-Änderungsentwurf sieht ab 2009 eine Absenkung der Vergütung um sieben Prozent, ab 2011 um acht Prozent vor. Deshalb sollte die Anlage noch dieses Jahr ans Netz gehen.

Mit ihrem knappen "Ja" zur Änderung des Flächennutzungsplanes gaben die Räte Bucher zwar grünes Licht für eine weitere Planung, der Stuttgarter hätte sich allerdings eine breitere Unterstützung gewünscht. Bürgermeister Bihler ist überzeugt, dass er diese auch bekommen wird, wenn es um die Aufstellung des Bebauungsplanes geht. Bucher versprach, bis dahin sämtliche vorgeschlagenen Alternativflächen auf ihre Tauglichkeit hin zu prüfen.

Räte setzen sich über Bebauungsplan hinweg

Auf weniger Zustimmung stieß hingegen die Firma Allguth, die auf einem rund 1,6 Hektar großen Gelände neben ihrem Autohof an der A 96 Photovoltaik-Module aufstellen will. Einen Großteil der Räte schreckte vor allem die geplante Höhe von elf Metern der insgesamt zehn Holzhallen ab, auf deren Dächern drehbare Module sitzen. Marktbaumeister Robert Joder machte allerdings deutlich, dass das derzeit noch nicht befestigte Gelände am westlichen Rand der Rastanlage, das sich bereits im Besitz der Firma Allguth befindet, als Gewerbegebiet ausgewiesen ist. Und dessen Bebauungsplan lässt solche Anlagen zu.

Mit ihrer Ablehnung der Bauvor-anfrage (neun zu sechs Stimmen) setzten sich die Räte über den gültigen Plan hinweg. Die Entscheidung liegt jetzt beim Landratsamt, das die zuständige baurechtliche Genehmigungsbehörde ist.

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