Axt-Angriff in Mindelheim: Täter erhält milde Strafe
Mit einer Axt ist ein 64-Jähriger auf einen Bewohner eines Obdachlosenheims in Mindelheim losgegangen. Warum am Ende des Prozesses der Vorwurf des versuchten Mordes vom Tisch war.
Am Anfang der Gerichtsverhandlung stand eine Anklage wegen versuchten Mordes, am Ende des Tages klang es beinahe so, als wolle sich der Richter beim Angeklagten für das Urteil seiner Kammer entschuldigen: „Zwei Jahre und sechs Monate Haft müssen leider sein, drunter können wir nicht gehen.“ Was war passiert?
Der Angeklagte, ein 64-Jähriger, der als Hausmeister eine Obdachlosenunterkunft in Mindelheim betreut hatte, war im Februar dieses Jahres mit einer Axt auf einen Bewohner losgegangen und hatte ihm die stumpfe Seite des Werkzeugs auf den Kopf geschlagen. Sein 38-jähriges Opfer hatte unter anderem eine mehr als vier Zentimeter lange Wunde am Kopf davongetragen, die mit fünf Stichen genäht werden musste. Auch am Oberarm wurde der Mann verletzt, wohl beim Versuch, sich zur Wehr zu setzen. Ein weiterer Anklagepunkt gegen den Hausmeister war eine Sachbeschädigung: Er hatte am Vormittag des Tattages den Fernseher und den Receiver des 38-Jährigen mit einer Axt zerstört. Der Angeklagte leugnete die Taten nicht lange, sondern ließ seinen Verteidiger Michael Bogdahn eine Erklärung verlesen. Darin wurde deutlich: Das Ganze hat eine Vorgeschichte. Und sie war auch der Grund dafür, dass man vor Gericht fast so etwas wie Verständnis zeigte.
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