Das sagen Polizei und Justiz im Allgäu zur Freigabe von Cannabis
Legales Kiffen: Die umstrittene teilweise Freigabe von Cannabis stellt Justiz und Sicherheitsbehörden im Allgäu vor Herausforderungen.
Der Bundestag hat eine kontrollierte Freigabe von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben und Regeln beschlossen. Der Besitz bis 25 Gramm für den Eigenkonsum soll für Volljährige ab 1. April erlaubt sein. In der eigenen Wohnung sollen drei Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.
„Handel und Abgabe bleiben jedoch weiter strafbar. Wir befürchten, dass es für uns schwieriger wird, Einblicke in Strukturen und Hintermänner zu bekommen, wenn der einfache Besitz straffrei ist“, sagt Holger Stabik, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West.
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<Kontrollen: Weiterhin gelten soll ein Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut. „Über diesem Grenzwert können auch Personen liegen, deren Cannabis-Konsum schon Tage zurückliegt.“>
Was ebenfalls fehlt ist ein klare Regelung für Patienten die es auf Rezept täglich nehmen, sind die dann vom Verkehr völlig ausgeschlossen?