Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Mindelheim
  3. Amberg: Urlaub im Gewerbegebiet? Der Gemeinderat Amberg sagt Nein

Amberg
03.04.2024

Urlaub im Gewerbegebiet? Der Gemeinderat Amberg sagt Nein

Eine Ferienwohnung im Internet mieten ist längst eine Selbstverständlichkeit. In Amberg will ein Vermieter ehemalige Büroräume künftig als Ferienwohnung nutzen. Doch davon hält der Amberger Gemeinderat nichts. (Symbolfoto)
Foto: Peter Fastl

Der Amberger Gemeinderat erteilt der Umwidmung von Büroräumen in eine "Fremdenpension für Erholungssuchende" eine Abfuhr. Jetzt hat das Landratsamt das Wort.

Urlaub auf dem Bauernhof ist für stress- und lärmgeplagte Stadtbewohner eine längst genutzte Alternative zu Pauschalangeboten großer Reiseanbieter, aber Urlaub im Gewerbegebiet scheint auf den ersten Blick dagegen eher skurril. Doch weit gefehlt: im Zeitalter von Google-Schnäppchenjagd, Internet und Digitalisierung bleiben Geheimtipps nicht lange geheim. So haben kostenbewusst Reisende eine neue Übernachtungsvariante und Ferienbleibe für sich entdeckt mit stark steigender Nachfrage – so der Betreiber - in Amberg an der Östlichen Gewerbestraße. 

Nicht unerheblichen Anteil am Erfolg hat gewiss der internationale Schlafplatzvermittler Airbnb. Dagegen ist nach der Bayerischen Bauordnung grundsätzlich nichts einzuwenden, denn Übernachtungsmöglichkeiten gegen Bezahlung anzubieten, ist ein Gewerbe, passt also in jedes Gewerbegebiet. Dennoch fand der Amberger Gemeinderat nach Prüfung durch das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Türkheim nicht nur ein Haar in der Suppe des Antrags auf Umwidmung der ursprünglich für Büronutzung vorgesehenen Räume des holzverarbeitenden Betriebes. 

Urlaub im Gewerbegebiet: Bauamt der VG Türkheim sieht Probleme

So stellt das Bauamt Türkheim fest, dass „Voraussetzung für die Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben in Gewerbegebieten unter anderem ist, dass die zur Verfügung stehenden Räume ständig wechselnden Gästen zur Verfügung gestellt werden und ohne dass diese wohnähnlich genutzt werden bzw. genutzt werden können“. 

Video: ProSieben

Für die „wohnähnliche“ Nutzung sprächen im vorliegenden Fall jedoch Ausstattungsmerkmale wie eine voll eingerichtete Küche und eine Waschmaschine. Überdies widerspreche „die Eigenart eines Gewerbegebietes“ dem Zweck einer „Fremdenpension für Erholungssuchende“ und sei allein daher schon nicht zulässig. Insbesondere moniert das Bauamt, dass über Airbnb auch – unbegrenzte - Langzeitaufenthalte von 28 Tagen und darüber hinaus gebucht werden können. Bürgermeister Peter Kneipp äußerte in der Gemeinderatssitzung die Sorge, dass mit der Zustimmung zu einer solchen Nutzung die Umfunktionierung des reinen Gewerbegebietes zu einem teilweise Wohngebiet durch die Hintertür ermöglicht würde. 

Eine "Kurzzeitbeherbergung" darf nicht länger als sechs Tage dauern

Maßgeblich sei jedoch die im Bebauungsplan festgeschriebene ausschließliche Gewerbegebietsnutzung. In einem vergleichbaren Fall hatte das Landratsamt lediglich die „Kurzzeitbeherbergung“ in einem Gewerbegebiet zugelassen und diese explizit auf maximal sechs Tage in Folge begrenzt; der Anbieter musste das auch im Internet entsprechend klar zum Ausdruck bringen. Der Amberger Gemeinderat lehnte aufgrund der Stellungnahme des Türkheimer Bauamtes den Bauantrag zur Nutzungsänderung der Büroräume mit einer Enthaltung ab. Es ist davon auszugehen, dass der Antragsteller sich zur endgültigen Entscheidung nun an das Landratsamt wenden wird.

Bürgermeister Kneipp sprach darüber hinaus den Missstand der „wilden“ Nutzung von Parkstreifen und gemeindlichen Flächen, unter anderem für das Abstellen von Anhängern von teils sogar auswärtigen Eigentümern an. Vorschläge zur Abhilfe seien hier gefragt. Abschließend informierte er dann noch über die kurz bevorstehende Auslieferung des Mannschaftstransporters der Feuerwehr. Das in seiner Grundausstattung 53.000 Euro teure Fahrzeug wird gegenwärtig in einem spezialisierten Betrieb für den Bedarf der Amberger Feuerwehr umgerüstet; Kostenpunkt 11.000 Euro. Dazu kommt dann noch die Ausstattung mit Digitalfunk für etwa 4000 Euro. 

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.