Urlaub im Gewerbegebiet? Der Gemeinderat Amberg sagt Nein
Der Amberger Gemeinderat erteilt der Umwidmung von Büroräumen in eine "Fremdenpension für Erholungssuchende" eine Abfuhr. Jetzt hat das Landratsamt das Wort.
Urlaub auf dem Bauernhof ist für stress- und lärmgeplagte Stadtbewohner eine längst genutzte Alternative zu Pauschalangeboten großer Reiseanbieter, aber Urlaub im Gewerbegebiet scheint auf den ersten Blick dagegen eher skurril. Doch weit gefehlt: im Zeitalter von Google-Schnäppchenjagd, Internet und Digitalisierung bleiben Geheimtipps nicht lange geheim. So haben kostenbewusst Reisende eine neue Übernachtungsvariante und Ferienbleibe für sich entdeckt mit stark steigender Nachfrage – so der Betreiber - in Amberg an der Östlichen Gewerbestraße.
Nicht unerheblichen Anteil am Erfolg hat gewiss der internationale Schlafplatzvermittler Airbnb. Dagegen ist nach der Bayerischen Bauordnung grundsätzlich nichts einzuwenden, denn Übernachtungsmöglichkeiten gegen Bezahlung anzubieten, ist ein Gewerbe, passt also in jedes Gewerbegebiet. Dennoch fand der Amberger Gemeinderat nach Prüfung durch das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Türkheim nicht nur ein Haar in der Suppe des Antrags auf Umwidmung der ursprünglich für Büronutzung vorgesehenen Räume des holzverarbeitenden Betriebes.
Urlaub im Gewerbegebiet: Bauamt der VG Türkheim sieht Probleme
So stellt das Bauamt Türkheim fest, dass „Voraussetzung für die Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben in Gewerbegebieten unter anderem ist, dass die zur Verfügung stehenden Räume ständig wechselnden Gästen zur Verfügung gestellt werden und ohne dass diese wohnähnlich genutzt werden bzw. genutzt werden können“.
Für die „wohnähnliche“ Nutzung sprächen im vorliegenden Fall jedoch Ausstattungsmerkmale wie eine voll eingerichtete Küche und eine Waschmaschine. Überdies widerspreche „die Eigenart eines Gewerbegebietes“ dem Zweck einer „Fremdenpension für Erholungssuchende“ und sei allein daher schon nicht zulässig. Insbesondere moniert das Bauamt, dass über Airbnb auch – unbegrenzte - Langzeitaufenthalte von 28 Tagen und darüber hinaus gebucht werden können. Bürgermeister Peter Kneipp äußerte in der Gemeinderatssitzung die Sorge, dass mit der Zustimmung zu einer solchen Nutzung die Umfunktionierung des reinen Gewerbegebietes zu einem teilweise Wohngebiet durch die Hintertür ermöglicht würde.
Eine "Kurzzeitbeherbergung" darf nicht länger als sechs Tage dauern
Maßgeblich sei jedoch die im Bebauungsplan festgeschriebene ausschließliche Gewerbegebietsnutzung. In einem vergleichbaren Fall hatte das Landratsamt lediglich die „Kurzzeitbeherbergung“ in einem Gewerbegebiet zugelassen und diese explizit auf maximal sechs Tage in Folge begrenzt; der Anbieter musste das auch im Internet entsprechend klar zum Ausdruck bringen. Der Amberger Gemeinderat lehnte aufgrund der Stellungnahme des Türkheimer Bauamtes den Bauantrag zur Nutzungsänderung der Büroräume mit einer Enthaltung ab. Es ist davon auszugehen, dass der Antragsteller sich zur endgültigen Entscheidung nun an das Landratsamt wenden wird.
Bürgermeister Kneipp sprach darüber hinaus den Missstand der „wilden“ Nutzung von Parkstreifen und gemeindlichen Flächen, unter anderem für das Abstellen von Anhängern von teils sogar auswärtigen Eigentümern an. Vorschläge zur Abhilfe seien hier gefragt. Abschließend informierte er dann noch über die kurz bevorstehende Auslieferung des Mannschaftstransporters der Feuerwehr. Das in seiner Grundausstattung 53.000 Euro teure Fahrzeug wird gegenwärtig in einem spezialisierten Betrieb für den Bedarf der Amberger Feuerwehr umgerüstet; Kostenpunkt 11.000 Euro. Dazu kommt dann noch die Ausstattung mit Digitalfunk für etwa 4000 Euro.
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