In Bad Wörishofen wird gebaut, was das Zeug hält. Wohnungen sind in der größten Stadt des Landkreises Unterallgäu ein heiß begehrtes Gut – und knapp dazu. Naturschützer kritisieren, dass dabei der Schutz des Wörishofer Waldes zu kurz komme. „Aktuell stehen für den Bauwahnsinn alle Ampeln auf grün“, findet der Bund Naturschutz in Bad Wörishofen. Auch vom Amt für Landwirtschaft und Forsten kommt Kritik. Gefordert werden höhere Strafen bei Verstößen und ein neuer Bebauungsplan für den Waldrand.
Ein geltender Bebauungsplan in Bad Wörishofen steht in der Kritik
Im Visier der Kritiker steht ein geltender Bebauungsplan. Teile von Bad Wörishofens Kernstadt grenzen bekanntlich unmittelbar an den Wald, der in Bad Wörishofen als Erholungswald ausgewiesen ist. Einige Waldstücke sind zudem als europäisches Schutzgebiet deklariert und als Lebensraum teils seltener Fledermausarten stark geschützt. Kommunale Wälder müssen von einem ausgebildeten Förster betreut werden. Für Bad Wörishofen erledigt diese Aufgabe das Amt für Landwirtschaft und Forsten in Mindelheim. Betreuungsförster Marcel Lyschik nennt den geltenden Bebauungsplan am Waldrand „einen Witz“. Er lasse sehr geringe Abstände zum Wald zu.
Alexander Siebierski kritisiert die Rechtslage ebenfalls. Er ist der Ortsvorsitzende des Bundes Naturschutz in Bad Wörishofen. „Der veraltete Bebauungsplan sieht als Abstand zum Wald nur acht Meter vor“, berichtet Siebierski. „Die Forstbehörden und die Vernunft empfehlen mindestens 25 Meter. Alleine schon der Gedanke, dass „eine 35 Meter hohe Buche mit zig Tonnen Gewicht“ auf eines der Häuser stürzen könnte, sollte „doch zum Nachdenken beim Planen anregen“, findet er.
Die vergleichsweise geringen Abstände waren auch immer wieder Thema in den Genehmigungsverfahren. Teils gab es Auflagen, der Stadtrat hat die Projekte aber genehmigt. Wo gebaut wird, geschieht dies also im rechtlich zulässigen Rahmen. Dabei wurden auch die Meinungen von Fachbehörden eingeholt. „Wir haben in unseren Stellungnahmen klar darauf hingewiesen, dass das zu Problemen führt“, erinnert Förster Lyschik. Auch Bad Wörishofens Stadtgärtnermeister Andreas Honner ist die derzeit geltende Regelung ein Dorn im Auge. „Ich halte es für schwer bedenklich, wenn man zu nahe an den Wald baut“, sagt Honner. Es gehe dabei nicht nur um Verschattung. Es gehe auch um die Sorge, dass Totholz oder gar ein Baum auf ein Gebäude fallen könnte.
Naturschützer sehen in der Fällung einer Hainbuche in Bad Wörishofen ein "besonders hartes Foul"
„Der Bebauungsplan ist einfach zu alt“, sagt Lyschik. „Es macht keinen Sinn, solche Riesenklötze direkt an den Wald zu bauen; es ist Erholungswald und noch dazu Natura 2000. Da muss man mindestens eine Baumlänge wegbleiben.“ Die Experten wünschen sich auch noch an anderer Stelle eine Änderung. Denn Verstöße können zwar geahndet werden, doch die Folgen sind überschaubar.
Als aktuelles Beispiel nennen Siebierski und Lyschik die Fällung einer Hainbuche durch ein Bauunternehmen, noch dazu auf städtischem Grund. Von einem „besonders harten Foul“ spricht hier Siebierski. Der Baum stand in der Nähe einer Baustelle. Er sei gefällt worden, weil er „offensichtlich den Maschinen im Weg“ war. Dabei war „klar vereinbart, dass er stehen bleibt“, sagt Lyschik. Wer den Baum gefällt hat, ist letztlich unklar. Die Leitung der Baufirma habe davon nichts gewusst, berichtet Lyschik. Eine Anfrage unsere Redaktion ließ das Unternehmen unbeantwortet. Auch die Untere Naturschutzbehörde war mit dem Fall befasst. „Für eine Sanktionierung gab es jedoch keine rechtliche Grundlage“, teilt Sylvia Rustler mit, die Sprecherin des Landratsamtes. Weil sich durch die Fällung auch „der Zustand des FFH-Gebiets Buchenwald“ insgesamt nicht verschlechtere, liege auch hier kein Verstoß vor. Ein FFH-Gebiet ist ein europäisches Schutzgebiet für Flora und Fauna.
Die Untere Naturschutzbehörde hätte sich „für den Erhalt des Baumes ausgesprochen“, war am Baugenehmigungsverfahren aber nicht beteiligt, weil dieses im Innenbereich der Stadt liege. Weitere ähnlich gelagerte, aktuelle Fälle aus Bad Wörishofen seien nicht bekannt. „Bei weiteren Bauvorhaben in der Nähe des FFH-Gebietes sollten alle Beteiligten darauf achten, auch Rücksprache mit der Naturschutzbehörde zu halten, um derartige Fälle künftig zu verhindern“, rät Rustler.
Dass es „hin und wieder Probleme mit Großbaustellen“, gebe, berichtet Stadtgärtnermeister Andreas Honner. In einem Fall wurde beispielsweise „etwas Wurzelraum abgebaggert“.
Im Fall der Hainbuche habe er den Schaden der Stadt gemeldet, sagt Förster Lyschik. „Der Schadenersatz wäre der Brennholzwert“, kritisiert er. Auch Honner gibt zu Bedenken, dass der Gesetzgeber zum Beispiel im Straßenverkehr zu dem Schluss gekommen sei, dass es höhere Strafen geben muss, um eine Abschreckung zu erreichen. „Wenn man das auf den Umweltschutz anwenden wollte, müsste es deutlich höhere Strafen geben“, sagt Honner. In manchen Bereichen ist das schon jetzt möglich. Eine Rodung zum Beispiel kann laut Lyschik mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld bestraft werden. Aber es gibt einen Ermessensspielraum. Er nennt als Beispiel ein Verfahren wegen einer unerlaubten Rodung vor einigen Jahren in Bad Wörishofen, wo am Ende eine Ersatzaufforstung verlangt wurde.
Lob gibt es vom Bund Naturschutz für die Arbeit von Andreas Honner. „Wir erleben die Stadtgärtnerei als aktiven Vertreter in Sachen Naturschutz“, berichtet Alexander Siebierski. Ohne triftigen Grund – etwa der Sicherheit – werde da kein Baum gefällt. Der Bund Naturschutz selbst habe vor zwei Jahren verhindern können, dass an der Schlingener Straße noch mehr Bäume gefällt werden. Dort sollten „Ausweichbuchten für die immer größeren Landmaschinen“ entstehen, wie Siebierski sagt. Vier Bäume wurden am Ende gefällt, darunter drei etwa 85 Jahre alte Linden, die „gut und gerne noch bis zu 20 Jahren Lebenserwartung gehabt hatten“, wie Siebierski sagt. Zwischen Eichwald und der Lindenallee sei zudem „großzügig eine wichtige Verbindung“ für Fledermäuse gekappt worden, um Platz für eine Baustelleneinrichtung zu schaffen. „Das hätte auch anders gelöst werden können“, ist Siebierski überzeugt.
Auch die Baumfällungen an der Fidel-Kreuzer-Straße zum Aufstellen von Baucontainern kritisiert Siebierski. „Zehn Bäume, von denen sieben unter die Baumschutzverordnung fallen“, seien das gewesen. Der Bund Naturschutz sei vorab nicht nach Lösungsalternativen befragt worden. „Umweltbeirat? Fehlanzeige!“, kritisiert Siebierski. Die verlangten Ausgleichsmaßnahmen „erreichen gerade mal die Bioleistung von zehn Prozent der gefällten Bäume“, so Siebierski. Der neue Umweltbeirat der Stadt sollte im September besetzt werden. Wie es darum steht, ist unklar. Bürgermeister Stefan Welzel (CSU) hat eine Anfrage unserer Redaktion von Anfang Dezember bislang nicht beantwortet.
„In allen genannten Fällen droht entweder keine Strafe oder das Vergehen wird nicht verfolgt oder eine Strafe ist so lächerlich gering, dass diese ganz einfach eingepreist wird“, kritisiert Siebierski. „Eine Verzögerung beim Einsatz der Baumaschinen verursacht ein Mehrfaches an Kosten.“ Man müsse „ernsthaft nach dem Sinn fragen, was wir unter Naturschutz verstehen und insbesondere, welche Ziele wir haben“, teilt der Bund Naturschutz dazu mit. „Die wiederholten Zerstörungen an der Natur lassen nur noch einen Schluss zu: dass es nur mit strengen Auflagen, strengen Kontrollen und mit harten Strafen funktionieren kann.“
Strafen müssten sich am Gewinn orientieren, zudem müsse bei öffentlichen Aufträgen auf die Umweltverträglichkeit geachtet werden. „Keine öffentlichen Aufträge mehr an Firmen, die sich am Allgemeingut vergreifen“, fordert der Bund Naturschutz. Zudem müsse der Bebauungsplan am Waldrand geändert werden.