Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Mindelheim
  3. Mindelheim: Bei der Teilhabe wurde viel geschafft, doch es bleibt viel zu tun

Mindelheim
25.05.2024

Bei der Teilhabe wurde viel geschafft, doch es bleibt viel zu tun

Was hat das Bundesteilhabegesetz für Behinderte gebracht? Darüber diskutierten und informierten (stehend von links) der Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung in der SPD-Bundestagsfraktion, MdB Takis Mehmet Ali, Bezirksrat und Behindertenbeauftragter des Bezirkes Schwaben, Volkmar Thumser, und der Bundestagsabgeordnete Christoph Schmid. Die Ausführungen wurden simultan in der Gebärdensprache übersetzt.
Foto: Wilhelm Unfried

Bei einer Diskussionsrunde in Mindelheim tauschen sich Fachleute und Betroffene über das Bundesteilhabegesetz aus.

Das Bundesteilhabegesetz wurde 2018 verabschiedet und soll Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die Theorie ist eine Seite, wie sieht es mit der Umsetzung dieses Gesetzeswerkes für die rund 16,8 Millionen behinderten Menschen in Deutschland aus? Die SPD-Bundestagsfraktion ist auf Tour und versucht in landesweiten Diskussionsrunden herauszufinden, wie die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis aussieht. Nach Mindelheim waren der Betreuungsabgeordnete Christoph Schmid aus Donauwörth, MdB Takis Mehmet Ali, Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderung aus Baden-Württemberg und Bezirksrat Volkmar Thumser, Behindertenbeauftragter des Bezirkes Schwaben, gekommen.

Schmid bezeichnete das Bundesteilhabegesetz als die „größte Sozialrechtsreform“. Nun gelte es herauszufinden, welche konkreten Schritte notwendig sind. Zur Diskussionsveranstaltung war ein bunt gemischtes Publikum aus dem Bereich der Behindertenarbeit gekommen, darunter die Inklusionsbeauftragte des Landkreises, Marianne Mayer, Vertreter von Behinderteneinrichtungen und natürlich auch Betroffene.

Weniger Formulare, zusammengelegte Leistungen: Manches wurde für Betroffene einfacher

Das Gesetz, so Schmid, habe mehr Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstbestimmung geschaffen. Gleichzeitig seien Kommunen und Länder entlastet worden, da Grundsicherung und Eingliederungshilfeleistungen getrennt sowie teilweise vom Bund übernommen wurden. Das Gesetz verpflichte die Träger von Rehamaßnahmen, frühzeitig drohende Behinderungen zu erkennen und mit präventiven Maßnahmen zu versuchen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Das Gesetz sollte auch Vereinfachungen bringen. Als Beispiel nannten die Referenten, dass nun ein einziger Reha-Antrag ausreichend sei, um ein Prüfverfahren in Gang zu setzen, wenn es auch bei den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Sozialamt, Jugendamt, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfall und Krankenkasse bleibe. Als Beispiel nannten die Abgeordneten den Fall, wenn ein Mensch mit Gehbehinderung auf einen Rollstuhl angewiesen sei und außerdem noch Assistenzleistungen benötige. 

Die Leistungen zur sozialen Teilhabe wurden neu strukturiert. Dadurch würden die Möglichkeiten einer individuellen Lebensgestaltung gestärkt. In der Eingliederungshilfe gebe es bei der Heranziehung von Einkommen von Ehepartnern Verbesserungen. Seit 2020 müssten zum Beispiel Eltern keinen Beitrag mehr für Eingliederungshilfe ihrer volljährigen Kinder zahlen. Auch Kinder, die weniger als 100.000 Euro im Jahr verdienen, müssen nichts mehr für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen.

In der Diskussion wurde der Personalmangel in Einrichtungen angesprochen. Schmid erläuterte ein Programm, wo man Fachpersonal gezielt im Ausland ausbilde. Kritik äußerte er an dem Flickenteppich der Regeln in Deutschland. Jedes Bundesland habe seine eigenen Vorschriften für Heilerziehungsberufe. 

Die Behindertenbeauftragte klagt weiter über „ausufernde Bürokratie“

Marianne Mayer, die Behindertenbeauftragte des Landkreises, bemängelt die immer noch ausufernde Bürokratie, die viele Eltern überfordern würde. Zum Teil würden zum gleichen Problem mehrere Formblätter verschickt. Weiter wurde bemängelt, dass einiges vom Bund zur Verfügung gestellte Geld unten nicht ankomme. Fazit des Abends: Einiges ist erreicht, es gibt noch vieles zu tun. 

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.