SV Schlingen scheitert mit Protest
Berufung gegen Spielwertung wird abgelehnt. Damit verpasst der Klub nicht nur die Meisterschaft, sondern auch den Aufstieg.
Diesmal sind es drei Seiten, die den Sachverhalt und vor allem das Urteil erklärt. Wie berichtet hatte der A-Klassist SV Schlingen gegen die Spielwertung seines vorletzten Saisonspiels in der A-Klasse Allgäu 5 gegen den SV Mauerstetten 2 (1:1) Einspruch eingelegt. Der Vorwurf: Die Reservemannschaft des SV Mauerstetten hätte sich unerlaubt mit zu vielen Spielern aus der Kreisligamannschaft verstärkt.
In der ersten Instanz stellte das Kreissportgericht Allgäu das Verfahren mit Verweis auf Paragraf 24 (Abs. 3) der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) ein. Darin heißt es: „Wird der Betroffene für nicht schuldig befunden, ist das Verfahren eingestellt.“ Punkt.
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