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  3. Türkheim: Dauerlösung für das Dauerthema Dauerparker in Türkheim

Türkheim
19.07.2023

Dauerlösung für das Dauerthema Dauerparker in Türkheim

Ab August soll auch in der Türkheimer Ortsmitte die Höchstparkdauer begrenz werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen.
Foto: Bernhard Weizenegger (Archivbild)

Ab August darf in der Ortsmitte nicht mehr uneingeschränkt geparkt werden, um die wenigen Parkplätze für Kurzparker und Kunden in den Türkheimer Geschäften freizuhalten.

Seit Jahren plagt sich der Türkheimer Gemeinderat mit einer Entscheidung herum, wie mit den Dauerparkern im Ortskern umgegangen werden soll. Vor allem die Geschäftsleute in der Maximilian-Phillipp-Straße nach dem Torbogen und in Teilen der Augsburger Straße fordern immer wieder eine dauerhafte Lösung, damit Kurzparker, Kunden oder Patienten schneller einen nahegelegenen Parkplatz finden. Zuletzt hatte sich der Gemeinderat vor fünf Jahren mit dem Dauerthema Dauerparker beschäftigt, damals aber gegen eine Beschränkung der Parkdauer entschieden. Das hat sich nun geändert. Wer sich nicht dran hält, bekommt ein Knöllchen – kontrolliert wird das von der Kommunalen Verkehrsüberwachung, die zurzeit 15 Stunden pro Monat in Türkheim im Einsatz ist. Ob das ausreicht, wird vom Türkheimer Ordnungsamt derzeit geprüft. 

Auch die Mitarbeiter des Türkheimer Rathauses müssen dann wenige Gehminuten in Kauf nehmen

Die Frage in der jüngsten Gemeinderatssitzung war daher auch nicht mehr, ob es eine Parkzeitbeschränkung geben soll, sondern lediglich wo man künftig höchstens noch drei Stunden am Stück sein Auto im Türkheimer Ortskern abstellen kann. Der Rathausplatz wird aber nicht zeitlich beschränkt. Dem Gemeinderat hatte ein anderer Vorschlag vorgelegen, doch das Gremium entschied sich dann doch gegen eine Sonderbehandlung der Mitarbeiter in Rathaus. 

Ordnungsamtschefin Daniela Groß berichtete vor dem Gemeinderat von den „regelmäßigen Beschwerden“ über die Dauerparker in der Max.-Philipp-Straße. Groß: Insbesondere aus dem Einzelhandel gibt es Stimmen, dass dauerparkende Pkw die Parkplätze für die Kundschaft blockieren.“ Das Ordnungsamt schlage deshalb – auch nach Rücksprache mit der Polizei – dem Gemeinderat vor, das Parken in der Max.-Philipp-Straße werktags zwischen 8 und 18 Uhr auf maximal drei Stunden zu beschränken. Das sei durchaus zumutbar, meinte Groß, denn: „Parkmöglichketen gibt es in der Bahnhofstraße und auf dem Parkplatz in der Hochstraße.“ Was sie zwar nicht sagte, aber jeder einigermaßen Ortskundige weiß: Es sind lediglich wenige Gehminuten, die von diesen Parkplätzen bis zum Ortskern zu bewältigen sind. Wer sich nicht daran hält, keine Parkscheibe gut sichtbar ins Auto legt, muss mit einem Strafzettel rechnen: bis 30 Minuten kosten 20 Euro, ab 30 Minuten 25 Euro, mehr als eine Stunde 30 Euro, mehr als zwei Stunden 35 Euro und 40 Euro muss zahlen, wer länger als drei Stunden überzieht. 

Groß geht aber auch davon aus, dass die „sogenannten Dauerparker“ dann auf den Schlosshof und den Büchereiparkplatz ausweichen werden. Sie schlug daher vor, hier die Parkdauer ebenfalls zu beschränken. Zusätzlich sei auch möglich, den hinteren Teil des Parkplatzes an der Bücherei als Parkplatz für Beschäftigte des Rathauses und des Kleinen Schlosses auszuweisen, so ihr weitergehender Vorschlag.. 

Für Groß hat es sich – nicht zuletzt durch die Erfahrungen in der Uferstraße – durchaus bewährt, diese Entscheidung zunächst als Versuch durchzuführen: „Wir können dann alles in Ruhe beobachten und dann in einem Jahr gegebenenfalls nochmal nachjustieren oder die Schilder wieder abmachen oder die Schilder dauerhaft anordnen“, so die Ordnungsamtschefin. Versuchsweise soll die neue Parkregelung daher zunächst für ein Jahr gelten. Wie Groß auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, könne es wohl Anfang August losgehen – sofern bis dahin die benötigen Hinweisschilder geliefert werden. 

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Zunächst soll die Parkdauerregelung in Türkheim versuchsweise gelten - um bei Bedarf noch nachbessern zu können

Bürgermeister Christian Kähler erklärte dann, warum sich die Verwaltung für eine maximale Parkzeit von drei Stunden entschieden habe: So könnte man auch beruhigt ins Kino gehen oder auch mal einen längeren Arzt- oder Friseurtermin planen. Auch Kähler hält es für richtig, dies erstmal als Versuch zu deklarieren – schließlich könne noch niemand so genau sagen, wohin sich die parkenden Autos verlagern würden., Denn, auch daran ließ Kähler keinen Zweifel: Weniger Autos würde es allein durch diese neue Regelung ja auch nicht geben und er könne sich schon vorstellen, dass der Parkdruck dann in der Bahnhofstraße und der Grabenstraße zunehmen werde. 

Gemeinderat Peter Ostler (Wählervereinigung) machte als stellvertretender Verkehrsreferent deutlich, dass er eine Regelung für überfällig hält und er es daher „echt super“ findet, dass die Parkzeit endlich beschränkt werden soll. Ostler und mehrere Gemeinderäte waren sich aber auch absolut einig, dass die Dauerparker dann auf die nächstgelegenen unbeschränkten Parkplätze ausweichen werden.

So gar nichts anfangen konnte Marcus Jakwerth (Freie Wähler) mit dem Vorschlag, den hinteren Teil des Schlosshofs den Mitarbeitern des Rathauses zu reservieren. Das sei ein denkbar falsches Signal, war Jakwerth überzeugt, wenn auf der einen Seite die Beschäftigten im Ortskern durch die Parkzeitregelung aus dem Ortskern verdrängt werden sollen, den Rathausmitarbeitern aber dieses Privileg weiter gestattet werden sollte. Da hatte er auch seinen Parteifreund und Zweiten Bürgermeister Franz Haugg an seiner Seite: "Das geht gar nicht!" Stefan Gaschler (CSU) machte dann noch den Vorschlag, sich für die Zukunft auch Gedanken für eine Parkraumbewirtschaftung durch Parkautomaten zu machen.

Etwas Verwirrung stiftete Bürgermeister Christan Kähler schließlich durch seinen Vorschlag, die möglichen Straßenabschnitte einzeln abzustimmen, statt – wie üblich und in der Gemeindeordnung auch so vorgesehen – den am weitestgehenden Vorschlag zuerst abzustimmen. So kam am Ende heraus, dass sich die Mehrheit des Türkheimer Gemeinderates dafür ausspricht, die komplette Max.-Philipp-Straße vom Torbogen nach Norden und die Augsburger Straße bis Höhe Johann-Georg-Bergmiller Straße zur Drei-Stunden-Parkzone zu erklären. Abgelehnt wurde die Bahnhofstraße und abgelehnt wurde der Schlosshof und der Mitarbeiter Parkplatz im hinteren Bereich des Schlosshofes.

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