Welche Flächen im Unterallgäu sind für Windräder geeignet?
Nur 1,7 Prozent der Flächen des Unterallgäu kommen für Windkraftanlagen infrage. Über die Standorte berät der Regionalverband in Mindelheim. Das ist schon bekannt.
Bei der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien soll die Windkraft künftig eine wichtige Rolle spielen. Das ist jedenfalls das Ziel der Bundesregierung. Aus diesem Grund hat der Bund verbindliche Flächenziele für Windenergie vorgegeben. Für die Region Donau-Iller, zu der auch die Stadt Memmingen und der Landkreis Unterallgäu gehören, müssen mindestens 1,8 Prozent der Flächen als sogenannte Vorranggebiete ausgewiesen werden, auf denen Windkraftanlagen errichtet werden können. Dass dies aufgrund verschiedener Vorgaben und Ausschlusskriterien keinesfalls ein Selbstläufer wird, weiß der Verbandsdirektor des Regionalverbands Donau-Iller, Markus Riethe, nur zu gut.
Am 14. Mai wird der Planungsausschuss ihm zufolge in einer öffentlichen Sitzung in Mindelheim darüber beraten, mit welchen Flächen der Verband in das offizielle Anhörungsverfahren gehen soll. Eines verrät Riethe aber jetzt schon: "Windkraft ist im Landkreis Unterallgäu ein schwieriges Thema." Denn nach aktuellem Stand liegt der Kreis mit 1,7 Prozent der Gesamtfläche knapp unter dem Vorgabewert. Dennoch ist Riethe optimistisch, dass der Regionalverband das Ziel erreichen wird.
Kaum geeignete Flächen im Unterallgäu: Das sind die Gründe
Denn im baden-württembergischen Verbandsgebiet kommen ihm zufolge aktuell etwa 3,1 Prozent der Gesamtfläche infrage, auf bayerischer Seite sind es immerhin 2,4 Prozent. Doch warum sind gerade im Unterallgäu geeignete Flächen so rar gesät? Riethe nennt vor allem zwei Gründe: Neben der Nähe zu den Bundeswehrstandorten in Laupheim im Westen und Lagerlechfeld im Osten seien zahlreiche Bereiche aufgrund der Höhenbeschränkung tabu - etwa weil dort Tiefflüge stattfinden.
Eine weitere große Hürde sei der Artenschutz. "Im Unterallgäu gibt es besonders viele sogenannte dichte Zentren windkraftsensibler Vogelarten." Als Beispiel nennt er die Population des Schwarzstorchs und des Rotmilans. Außerdem gibt es laut Riethe mit den Schlössern in Kronburg, Babenhausen und Kirchheim drei Bauwerke, die auf der Bayerischen Denkmalliste und laut dem Freistaat unter besonderem Schutz stehen. Im Bereich dieser Denkmäler dürften Windräder nicht in bestimmten Sichtachsen zu sehen sein. Was den Verbandsdirektor verwundert: "Die Ottobeurer Basilika wurde dabei nicht berücksichtigt."
Windkraft: Städte und Gemeinden konnten bereits Stellung beziehen
Aktuell kommen laut Riethe im Unterallgäu umgerechnet etwa 2000 Hektar für die Errichtung von Windrädern infrage. Wo sich die möglichen Standorte genau befinden, soll bei der Sitzung im Mai öffentlich vorgestellt werden. Im Rahmen einer informellen Anhörung hatten die Städte und Gemeinden im Regionalverband Donau-Iller bereits die Möglichkeit, sich dahingehend zu äußern, wo auf ihrem Gebiet sie Potenzial für Windräder sehen und wo nicht. "Viele von ihnen haben sich aber gar nicht gemeldet. Einige haben erklärt, dass bei ihnen nichts geht." Diesen Wunsch habe man aber nicht immer berücksichtigen können. "Wir haben auch von diesen Gemeinden Gebiete in unsere Planung aufgenommen, mit denen wir in die offizielle Anhörung gehen wollen."
Auch in Memmingen soll es ein Vorranggebiet für Windräder geben
Auch für die Stadt Memmingen wurde eine rund 30 Hektar großer Fläche direkt an der Autobahn südlich von Buxheim in der Nähe einer Hochspannungsleitung als geeignet angesehen, verrät Riethe. Ebenso ein 45 Hektar großes Gebiet gleich daneben, das auf Gemarkung Buxheim liege - auch wenn der Verbandsdirektor betont, dass die Tallage nahe der Iller nicht unbedingt die günstigste sei. Im Unterallgäu sei eher in den südlich gelegenen Gebieten eine höhere Dichte an Vorranggebieten zu erwarten.
So soll es mit der Planung weitergehen
Und wie geht es nun weiter? Nach der Sitzung des Planungsausschusses wird die Verbandsversammlung laut Riethe im Juli endgültig beschließen, welche Flächen in den Plänen für die erste öffentliche Auslegung aufgenommen werden. Nach den Sommerferien haben dann die insgesamt rund 800 Träger öffentlicher Belange sowie jede Privatperson die Gelegenheit, ihre Bedenken zu äußern und eine Stellungnahme abzugeben. Im Anschluss wird die Planung, falls notwendig, entsprechend angepasst, bevor eine zweite Anhörung stattfindet. Um den Prozess zu beschleunigen, sieht die Bundesgesetzgebung laut Riethe jedoch vor, dass eine Baugenehmigung für Windenergieanlagen in den geplanten Vorranggebieten bereits möglich ist, bevor der Regionalplan überhaupt rechtskräftig wird. Dies gelte für Vorranggebiete, die sowohl in der ersten als auch in der zweiten Anhörung aufgeführt seien.
Denn die Zeit drängt. Die Planung muss laut Riethe bis spätestens Ende 2027 stehen. Ansonsten sei der Bau von Windkraftanlagen beinahe überall möglich, also etwa auch unabhängig vom Flächennutzungsplan einer Gemeinde. Auch gebe es dann keinen Mindestabstand zu einer Siedlung mehr, solange die entsprechenden Lärmschutz-Grenzwerte eingehalten werden. "Ich glaube nicht, dass das die Leute wollen", so der Verbandsdirektor.
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