Baden-Württemberg erlaubt mehr Kunden pro Laden
Plus Ein Gerichtsurteil war Auslöser der Entscheidung. Welche Corona-Regeln jetzt für den Einzelhandel in Baden-Württemberg gelten.
Am Montag hatte ein Gerichtsurteil die baden-württembergischen Corona-Regeln für den Einzelhandel vorläufig außer Kraft gesetzt. Nun hat das baden-württembergische Wirtschaftsministerium die geltende Corona-Verordnung angepasst. Jetzt ist in Geschäften pro zehn Quadratmeter Ladenfläche eine Person erlaubt. Zuvor galt eine Richtgröße von 20 Quadratmetern pro Person.
Ulm: Geschäfte dürfen mehr Kunden gleichzeitig einlassen
Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim war die bisherige Richtgröße zur Flächenbegrenzung der Einzelhandels-Verordnung vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt worden. Der VGH hatte bemängelt, dass die Richtgröße nicht dem Gebot der Bestimmtheit von Normen entspreche – die Unternehmer müssten genau wissen, welche Regelungen gelten. Die Änderung der Corona-Verordnung Einzelhandel trage dieser Entscheidung Rechnung, heißt es in einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums. Die vorige Richtgröße von 20 Quadratmetern wurde durch eine bestimmte und verbindliche Mindestfläche von zehn Quadratmetern ersetzt.
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