Die Stadt Senden muss mehr Platz für Wahlplakate schaffen
Das Verwaltungsgericht Augsburg nimmt die Kommune in die Pflicht. Sie muss der CSU die Möglichkeit geben, mehr Plakate aufzuhängen. Das will auch die SPD.
Die Stadt Senden muss mehr Wahlplakate zulassen. Mit Eilbeschluss hat das Verwaltungsgericht Augsburg am Montag die Kommune verpflichtet, der CSU bis Donnerstag, 4. Oktober, 12 Uhr, zu ermöglichen, für die kommende Landtags- und Bezirkstagswahl je Anschlagtafel drei weitere Plakate anbringen zu können. Wie berichtet, haben die CSU und die SPD im Bezirk einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht. Zum Hintergrund: Die Parteien wollen für jeden ihrer Kandidaten ein Plakat aufhängen, können das in Senden aber nicht.
Laut der städtischen Plakatierungsverordnung, die im Juni 2018 letztmalig geändert wurde, darf jede politische Partei oder Wählergruppe nur jeweils ein Plakat auf den insgesamt 15 kommunalen Anschlagtafeln anbringen. Die CSU wollte aber bis zu vier Plakate je Anschlagtafel aufhängen. Einen entsprechenden Antrag lehnte die Stadt jedoch vor einigen Tagen ab. Dagegen ging der Bezirksverband der Christsozialen vor – und stellte bei Gericht einen Eilantrag. Ebenso machten es auch die Sozialdemokraten. Über den Eilantrag des SPD-Bezirksverbands will das Gericht nun ebenfalls zeitnah entscheiden, wie aus einer Mitteilung der Augsburger Justizbehörde hervorgeht.
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