Diskussion um Friedhof alles andere als friedlich
Elchingen (mde) - "Nein, es gibt jetzt über diesen Punkt nichts mehr zu reden", wies Elchingens Bürgermeister Joachim Eisenkolb Gemeinderätin Karin Batke (UFWG) zurecht, als diese noch einmal zur Möglichkeit der anonymen Bestattung auf dem neuen Teil des Friedhofs Thalfingen, dem "Friedwald", Stellung nehmen wollte. "So etwas hat es doch noch nie gegeben, das ist doch allerhand", bemerkte die Gemaßregelte gegenüber der NUZ.
Bürgermeister Eisenkolb hatte zuvor ohne Abstimmung des Gemeinderates die Tagesordnungspunkte 3 und 4, "Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Elchingen" und "Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren", von der Tagesordnung genommen. Auch nach mehrmaliger Aufforderung war er nicht zu einer weiteren Diskussion mit dem Ratskollegium bereit. Er werde diese Punkte in die nächste nicht öffentliche Sitzung einbringen und gehe nun zum Tagesordnungspunkt 5, "Errichtung einer Urnenwand auf dem Friedhof Oberelchingen", über, gab Eisenkolb bekannt. Nachdem auch dieser Tagesordnungspunkt nicht abgehakt werden konnte, sondern auf einen Ortstermin mit dem Gemeinderat vertagt wurde, war eigentlich die gesamte Tagesordnung vom Tisch, denn die Punkte 1, 2, und 6 betrafen lediglich Formalitäten und Verschiedenes.
Beim "Friedwald" war eine kontroverse Diskussion darüber entstanden, ob der noch unter Bürgermeister Lang gefasste Beschluss zur Friedwalderrichtung eine anonyme Bestattung mit vorsah oder nicht. Während Karin Batke sich an einen solchen Beschluss nicht erinnern konnte und anonyme Bestattungen auch vehement zurückwies, meinte Armin Menz (FWE), sich "sehr wohl daran zu erinnern, dass Bürgermeister Lang diese Bestattungsart in das Konzept mit eingebracht hat". Auch er konnte sich aber eine Bestattung ohne jede Kennzeichnung der Grabstellen nicht vorstellen. Konrad Dehm (CSU) warf ein, dass Pfarrer Lidl in seiner letzten Predigt bemerkt habe, dass für ihn und seinen evangelischen Kollegen eine vollständig anonyme Bestattung nicht vorstellbar sei.
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