Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neu-Ulm
Icon Pfeil nach unten

Weißenhorn: Erschließung: Knappe Mehrheit sagt Ja zu Vertrag mit Anliegern

Weißenhorn

Erschließung: Knappe Mehrheit sagt Ja zu Vertrag mit Anliegern

  • |
  • |
  • |
    Die Stadt will mit Anliegern von vier Straßen im Weißenhorner Stadtgebiet eine Vereinbarung über Erschließungskosten treffen.
    Die Stadt will mit Anliegern von vier Straßen im Weißenhorner Stadtgebiet eine Vereinbarung über Erschließungskosten treffen. Foto: Archivfoto Alexander Kaya

    Die Stadt Weißenhorn verzichtet vorerst auf den vollständigen Ausbau von vier Straßen im Stadtgebiet, will dafür aber eine Vergleichsvereinbarung mit den Anliegern abschließen. Nach langer Diskussion und mit einer knappen Mehrheit von zwölf zu neun Stimmen hat sich der Stadtrat am Montagabend für den von Bürgermeister Wolfgang Fendt vorgeschlagenen Weg entschieden.

    Bekanntlich hatte das Gremium den Beschluss über den Vertrag mit den Bewohnern von Unterfeldweg, Metzgerweg, Amtshausstraße und Schandweg in der Oktober-Sitzung noch einmal vertagt, weil es rechtliche Bedenken gegen die vorgeschlagene Vereinbarung gab. Die sind zwar nach wie vor nicht ausgeräumt, doch Fendt betonte nun in der Sitzung, dass nicht nur er, sondern auch die Rechtsaufsicht am Landratsamt und die betroffenen Bürger die vorgeschlagene Regelung für fair halten. Der Bayerische Gemeindetag ist zwar der Ansicht, dass die Vereinbarung gegen geltendes Recht verstößt und hatte deshalb der Stadt Weißenhorn in einer Stellungnahme von einem Abschluss abgeraten. Die Institution empfahl der Kommune aber auch, sich mit der Rechtsaufsicht abzustimmen.

    Im Gremium ist von einer fairen Lösung die Rede

    Wie Fendt in der Sitzungsvorlage darlegte, habe auch die Rechtsaufsicht Bedenken wegen der Zulässigkeit. Da aber weder für die Anlieger noch für die Stadt durch den Abschluss des Vertrags ein Schaden entstehe, schreibt Fendt, werde das Landratsamt den Abschluss eines Vertrages nicht beanstanden. Zudem machte der Verwaltungsjurist in der Sitzung deutlich, dass er aus Gründen der Gleichberechtigung für die Vereinbarung plädiere. Denn im Falle eines Verzichts auf die Erschließungsgebühren wären die Anlieger dieser vier Straßen die Einzigen in der Stadt, die nicht zahlen müssten. Bei anderen neu erschlossenen Straßen müssten die Anlieger wieder 90 Prozent zahlen. Das sei nur schwer vermittelbar, sagte Fendt. Zur Erklärung: Im Gegensatz zu den Straßenausbaubeiträgen hat der Freistaat Bayern die Erschließungsbeiträge nicht abgeschafft. Es gibt jedoch eine Härtefallregelung für Straßen, mit deren erstmaliger technischer Herstellung bereits vor mindestens 25 Jahren begonnen wurde. Darunter fallen Unterfeldweg, Metzgerweg, Amtshausstraße und Schandweg.

    Die CSU-Fraktion lehnte die Vergleichsvereinbarung geschlossen ab. Der Stadtrat könne ja auch – wie in Senden geschehen – beschließen, dass die Straßen gar nicht vollständig ausgebaut werden sollen, sagte Fraktionschef Franz-Josef Niebling. Der Vertrag bedeute nur zusätzliche Bürokratie und die Stadt schaffe es ohnehin nicht mehr, die vier Straßen bis 1. April 2021 auszubauen.

    Voraussetzung ist, dass alle Anlieger unterschreiben

    Die SPD-Fraktion hingegen begrüßte den Vertrag, weil damit eine Ungerechtigkeit im Beitragsrecht abgemildert wird, wie der Fraktionsvorsitzende Herbert Richter sagte. So sieht die Vereinbarung vor, dass eine Straße nur ausgebaut wird, wenn mehr als 50 Prozent der Grundstückseigentümer das beantragen. Die Anlieger müssten dann 70 Prozent der Kosten übernehmen, wobei sich der Anteil mit jedem Jahr nach Vertragsabschluss um sieben Prozentpunkte reduziert.

    Auf Nachfrage von Jutta Kempter (WÜW) sagte Fendt, dass er mit allen betroffenen Anliegern gesprochen habe und sich alle bereit erklärt hätten, den Vertrag zu unterzeichnen. Partout eine Straße zu bauen, die keiner wolle, ergebe keinen Sinn. Ulrich Fliegel (Grüne) ergänzte: Wenn eine solche Gemeinschaft den Vertrag akzeptiere, dann könne man diesem nur zustimmen. Das tat schließlich eine Mehrheit aus SPD, WÜW, Grünen und ÖDP – wohlwissend, dass es ein Restrisiko gibt.

    So ist nicht auszuschließen, dass ein Gericht den Vertrag für unwirksam erklärt. Und es müssen auch alle Anlieger unterschreiben. Wie von Betroffenen zu hören war, stimmten sie im Gespräch mit Fendt dem Vertrag zu, weil zum damaligen Zeitpunkt nur die kostenpflichtige vollständige Erschließung ihrer Straße die Alternative gewesen wäre. Davon, dass die Stadt auch auf den Komplettausbau verzichten könnte, sei nicht die Rede gewesen.

    Mehr über die Hintergründen des Falls lesen Sie hier:

    Diskussion um Erschließungsbeiträge: Stadtrat vertagt Beschluss

    Umstrittene Erschließung: Fendt will mit Betroffenen sprechen

    Anwohner wehren sich gegen Straßenbau-Pläne

    Bürger sollen noch für vier Straßen zahlen

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden