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Gericht
04.03.2011

Vom Knast in den Knast

Früherer Illertisser erneut zu Haftstrafe verurteilt

Neu-Ulm Auf Bewährung hatte der 23 Jahre alte Mann realistischerweise nicht hoffen dürfen, als ihm vom Neu-Ulmer Amtsgericht wegen Körperverletzung und des Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht der Prozess gemacht wurde. Keine Hoffnung deshalb, weil er, obwohl noch jung an Jahren, bereits ein neun Punkte umfassendes Strafregister sein Eigen nennt, noch nie einer festen Arbeit nachgegangen ist und derzeit in der Justizvollzugsanstalt Hamm gesiebte Luft atmet, weil er 2010 ebenfalls vom Neu-Ulmer Gericht zu fünf Monaten Haft wegen zum wiederholten Mal begangener Diebstähle und Körperverletzungen verknackt worden war.

Dass er fern seiner alten Illertisser Heimat in den Bau einrücken musste, ist eher ein Zufall. Nach seinem Umzug nach Altenberg hatte er dort Ende 2010 seine Verlobte „verkloppt“. Als die Frau dann die Polizei rief, staunten die Beamten nicht schlecht, als sie feststellten, dass gegen den Schläger ein Vollstreckungsstrafbefehl vorlag. Zu den fünf Monaten aus 2010 gesellen sich jetzt weitere fünf, die Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer in dieser Woche verhängte und die der 23-Jährige bis zum letzten Tag absitzen wird müssen. Mehr oder weniger umfänglich hatte der Angeklagte zugegeben, dass er im Schnapsrausch Ende September im Rosengarten in Illertissen einem Jugendlichen mehrere Faustschläge ins Gesicht verpasst hatte. Als Grund nannte er, der Geschlagene habe einen Buben malträtiert, den er als seinen „Schützling“ bezeichnete.

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