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  3. Ulm: Im Haus des Jugendrechts sollen jugendliche Täter in die Spur finden

Ulm
20.02.2019

Im Haus des Jugendrechts sollen jugendliche Täter in die Spur finden

Auf der Infotafel vor dem Alten Hauptzollamt in der Ulmer Schaffnerstraße ist noch Platz – zum Beispiel für ein Schild des Hauses des Jugendrechts. Die neu geschaffene Einrichtung soll spätestens im Mai dort einziehen.
Foto: Alexander Kaya

Nach rund fünf Jahren Vorlauf ist es so weit: Ulm bekommt ein Haus des Jugendrechts. Polizei, Stadt und Staatsanwaltschaft haben große Erwartungen.

Wann es wirklich losgeht, kann noch keiner genau sagen. Sozialbürgermeisterin Iris Mann hofft auf einen Termin irgendwann zwischen März und Mai. Dass es losgeht, ist seit Dienstag offiziell: Ulm bekommt ein Haus des Jugendrechts – nach immerhin fünf Jahren Vorlauf. Die drei Träger haben im Ulmer Rathaus eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Den ersten Vorstoß, mit einer solchen Einrichtung auf die Jugendkriminalität in Ulm zu reagieren, gab es 2013 (hier lesen Sie mehr zur Diskussion über die Entstehung). Dass es so lange gedauert hat, lag laut Bürgermeisterin Mann nicht daran, dass sich Polizei, Stadt und Staatsanwaltschaft nicht einig waren. Man habe einfach zuerst alle Details ausarbeiten wollen, erläutert sie. Und die Suche nach einer passenden Immobilie sei nicht einfach gewesen.

Polizei, Stadt und Staatsanwaltschaft wollen, dass die Zeit zwischen Vergehen und Strafe verkürzt wird. Dass soll den Zusammenhang zwischen beidem deutlicher machen. „Möglicherweise ist dazwischen noch etwas anderes passiert“, sagt Iris Mann über die bisherigen, teils langwierigen Verfahren. Dadurch, dass Polizisten, Staatsanwälte und Sozialarbeiter unter einem Dach arbeiten, sollen sich Zusammenarbeit und Informationsfluss verbessern. Es sei einfach etwas anderes, wenn man sich jeden Tag sehe, begründet Polizeipräsident Christian Nill. Das könne man weder Videokonferenzen, noch durch regelmäßige Treffen ersetzen. Christof Lehr, Leiter der Ulmer Staatsanwaltschaft, denkt nicht nur an Strafen, sondern auch um erzieherische Hilfen. Es gehe darum, den Jugendlichen den Weg zurück in den normalen Alltag zu zeigen, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt. Auch Kooperationen mit externen Partnern sollen helfen: zum Beispiel mit Schulpsychologen, Jugendrichtern, Anwälten und der Agentur für Arbeit. Dabei sollen unter anderem chronische Schulschwänzer und zukünftige Ausbildungsmöglichkeiten genau in den Blick genommen werden. Auch der Alb-Donau-Kreis ist mit im Boot: Jugendliche Intensivtäter und sogenannte Schwellentäter, bei denen sich eine spätere kriminelle Laufbahn abzeichnet, sollen im Haus des Jugendrechts betreut werden.

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