Pfeffersprayer von Biberach muss für länger hinter Gitter
Der 26 Jahre alte Skinhead, der im Umfeld des Biberacher Oktoberfests mit Pfefferspray mindestens zwei Personen verletzt hat, muss nach Informationen unserer Zeitung hinter Gitter.
Grund ist, dass die Justiz die in der Vergangenheit gegen den Installateur aus dem Landkreis Günzburg verhängten Bewährungsstrafen widerruft. In Summe dürfte der Mann für 27 Monate weggesperrt werden.
Wie berichtet, hatte sich der Vorsitzende des oktoberfestveranstaltenden Vereins am Dienstag wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im Laufe einer Auseinandersetzung eine bereits zu Boden gegangene „unbekannte Person“ mit Fußtritten traktiert zu haben. Auslöser für den Zoff waren „drei oder vier Glatzen“, die zuvor des Saales verwiesen worden waren, weil sie Stunk gemacht hatten. Vor dem Vereinsheim kam es dann zu einem Streit, in dessen Verlauf der Festveranstalter von einer Person aus dem Skinhead-Trio bespuckt wurde. Der Bespuckte rastete nach eigener Einlassung aus und wollte auf den Spucker losgehen. Dazu kam es aber nicht, weil einer aus der Glatzen-Gruppe – eben besagter Installateur aus dem Kreis Günzburg – ihn und einen Ordner mit Pfefferspray einnebelte. In dem Prozess stellte der Mann, der als Zeuge aussagte, den Einsatz des Reizgases als eine Art Notwehr dar: Der Vereinsvorsitzende habe auf seinen angeblich unschuldigen Kumpan losgehen wollen. Bei diesem Kumpan handelt es sich um einen Mann, der unter anderem wegen seiner Zugehörigkeit zu rechtsradikalen Kreisen schon seit Jahren polizeibekannt ist. So war er etwa Mitglied in der rechten „Kameradschaft Neu-Ulm“, die es zumindest offiziell nicht mehr gibt.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.