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  3. Justiz: Versuchter Totschlag: Mann muss in den Entzug

Justiz
03.12.2019

Versuchter Totschlag: Mann muss in den Entzug

Ein Mann soll einen anderen schwer verprügelt haben. Nun muss er in den Entzug.

Ein betrunkener 37-Jähriger hat einen jüngeren Mann mit Schlägen und Tritten gegen den Kopf schwer verletzt. Ein Gutachter warnt: Ohne Therapie könnte dies wieder passieren.

Ein Mann schlägt und tritt einen anderen vor einer Kneipe in Neu-Ulm gegen den Kopf: Das war versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Davon ist die Erste Strafkammer am Landgericht Memmingen überzeugt. Vorsitzender Richter Christian Liebhart spricht das Urteil am frühen Abend: fünf Jahre und drei Monate. Der 37-jährige Angeklagte nimmt es reglos zur Kenntnis, sein Pflichtverteidiger Michael Bogdahn hat zuvor auf gefährliche Körperverletzung und vier Jahre und zehn Monate plädiert. Sein Mandant habe den Tod des Jüngeren nicht billigend in Kauf genommen. Der 37-Jährige sitzt in Memmingen vor Gericht, weil er im März einen 35-Jährigen nach einem verbalen Disput derart stark verprügelt hat, dass dieser mehrere Knochenbrüche im Gesicht davontrug (wir berichteten).

Die Kammer ist der Ansicht, dass der Ältere mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte. Als sicher gelte, dass der Mann seinem Opfer mindestens zwei Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat. Als der andere Mann auf dem Boden lag, hat er nochmals mindestens einmal mit dem Fuß von oben auf dessen Kopf getreten und noch einmal mit dem Spann von der Seite gegen den Kopf. In der Anklageschrift war von mehreren Schlägen und Tritten die Rede, diese lassen sich jedoch nach Ansicht des Gerichts nicht alle zweifelsfrei beweisen.

Das Opfer geht k.o. und sinkt auf den Boden

Der 37-Jährige habe jedoch definitiv bemerkt, dass sein Opfer k.o. ging – er habe dessen Tod also als möglich angesehen und diesen gebilligt, sagt Richter Liebhart in der Urteilsbegründung. Es sei eine äußerst gefährliche Gewalthandlung gewesen. „Dass Schläge gegen den Kopf gefährlich sein können, ist jedem klar, dazu braucht man kein Medizinstudium“, sagt Liebhart in Richtung des angeklagten Neu-Ulmers. Zudem habe der Mann keinen Versuch der Rettung unternommen, sondern sei nach den Tritten einfach gegangen.

Für ihn spreche vor allem sein Geständnis und seine Reue sowie ein geleisteter Täter-Opfer-Ausgleich. Die Familie des Neu-Ulmers hat zusammengelegt und dem Opfer 3000 Euro ausbezahlt. Das Geld wollte der 35-Jährige eigentlich gar nicht annehmen, für ihn ist die unschöne Sache offenbar erledigt. Er hat bereits am ersten Verhandlungstag die Entschuldigung akzeptiert, danach haben sich die beiden Männer im Gerichtssaal umarmt. Gegen den 37-Jährigen spreche trotz geleisteter finanzieller Entschädigung, dass er sein Opfer schwer verletzt hat. Der Mann war sechs Wochen krank geschrieben, hat noch heute Platten im Gesicht und durch die Schläge zwei Zähne verloren.

Der Mann muss in die Entziehungsanstalt

Seine Strafe wird der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt absitzen. Seit März ist er in Untersuchungshaft in Memmingen, diese Zeit wird angerechnet. Deswegen könne er bald umziehen in die Entzugsanstalt. Ein Gutachter hat dem 37-Jährigen ein Alkoholproblem bescheinigt. Gewalt nach exzessivem Alkoholkonsum ist für ihn offenbar kein Fremdwort: Er ist einschlägig vorbestraft, auch wenn die Taten schon lange zurückliegen. Der Gutachter mahnt vor Gericht: Wenn der 37-Jährige sein Alkoholproblem nicht in den Griff bekommt, könnten solche Gewalttaten wieder passieren. Er sei mit seinen gut 1,5 Promille jedoch nicht zu betrunken gewesen, dass seine Einsicht und Steuerung bei der Tat gelitten haben. Der Angeklagte bestätigt auf Nachfrage des Gutachters seinen Willen zur Therapie. Dieser stellt dem Mann deswegen auch eine gute Sozialprognose aus.

Staatsanwalt Sebastian Murer fordert in seinem Plädoyer sechs Jahre und neun Monate wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte sei leicht kränkbar, „dann legt’s einen Schalter um und er schlägt Leute zusammen“. Er sei zwar nicht aus der Kneipe raus mit dem Vorsatz „den will ich jetzt umbringen“, aber die Schläge seien hart genug gewesen. Zudem wisse niemand, was ohne die Wirtin gewesen wäre, die eingeschritten ist. „Der Angeklagte war außer Rand und Band.“ Seine Vorstrafen seien auch keine kleinen Körperverletzungen gewesen, das könne nicht so weitergehen.

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