Kindsmissbrauch: Pfarrer droht Strafbefehl
Der Bobinger Pfarrer Albert Mahl soll im Frühjahr 2002 im Religionsunterricht ein damals neun Jahre altes Mädchen wiederholt unter der Bekleidung an der Brust gestreichelt haben. Zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft Augsburg nach ihren Ermittlungen gegen den Bobinger Stadtpfarrer und Dekan, der auch in Neu-Ulm aus seiner Zeit als Vikar bei St. Johann Baptist bekannt ist.
Die Staatsanwaltschaft stuft die Tat als sexuellen Missbrauch von Kindern und zugleich von Schutzbefohlenen ein und hat beim Amtsgericht Augsburg einen Strafbefehl beantragt. Gegen Pfarrer Mahl soll eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 4000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung verhängt werden.
Richterin prüft Antrag der Staatsanwaltschaft
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