Nach einer Flasche Wodka will 40-Jähriger Haus in Neu-Ulm anzünden
Plus Ein Mann muss sich wegen versuchter schwerer Brandstiftung vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Grund für seine Tat waren nicht nur Familienprobleme.
Welche Strafe ist für einen Brandstifter, der zum Zeitpunkt der Tat fast drei Promille hatte, angemessen? Mit dieser Frage musste sich das Neu-Ulmer Schöffengericht kürzlich beschäftigen.
Der Familienvater begann Alkohol zu trinken, eines Abends bedrohte er seine Frau
Die Sachlage war eindeutig, da der Angeklagte aus Neu-Ulm über seinen Verteidiger ein Geständnis ablegte. Schon mehrere Jahre soll es Ehestreitigkeiten zwischen dem 40-jährigen Angeklagten und seiner Ehefrau gegeben haben. Unter anderem, weil der Mann und Vater eines zwölfjährigen Sohnes regelmäßig viel Alkohol trank. Als die Ehefrau und der Sohn im Februar dieses Jahres eine Nacht beim Bruder der Frau in Stuttgart verbringen wollten, tickte der Mann aus. Wie aus WhatsApp-Chatverläufen hervorging, schrieb er, die beiden hätten eine halbe Stunde Zeit, um nach Hause zu kommen – ansonsten zünde er die Wohnung an. Daraufhin antwortete die Frau: „Dann wirst du mich und dein Kind nicht mehr sehen.“
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