
Nach einer Flasche Wodka will 40-Jähriger Haus in Neu-Ulm anzünden

Plus Ein Mann muss sich wegen versuchter schwerer Brandstiftung vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Grund für seine Tat waren nicht nur Familienprobleme.

Welche Strafe ist für einen Brandstifter, der zum Zeitpunkt der Tat fast drei Promille hatte, angemessen? Mit dieser Frage musste sich das Neu-Ulmer Schöffengericht kürzlich beschäftigen.
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