Närrisches Nachspiel vor Gericht
Ein 26-Jähriger beleidigte beim Weißenhorner Fasching Polizisten. Jetzt wird er verurteilt.
Die gestrige Verhandlung vor dem Amtsgericht Neu-Ulm hätte für einen 26-Jährigen aus dem Rothtal ganz böse enden können – mit der Vollstreckung einer zweijährigen Haftstrafe, zu der der Student im Oktober vergangenen Jahres wegen Drogenhandels verurteilt und die zur Bewährung ausgesetzt worden war. Weil es Richter Thomas Mayer aber bei einer 1200-Euro-Geldstrafe wegen Beleidigung von Polizisten bewenden ließ, wird die Bewährung wohl nicht widerrufen, sodass der Mann auf freiem Fuß bleibt. Angeklagt war er wegen eines Vorfalls am Fasnachtdienstag auf dem Parkplatz eines Supermarkts in Weißenhorn.
Zivilpolizisten hatten sich damals mit einem erwachsenen Narren beschäftigt, der Jugendlichen Alkoholisches zukommen ließ. Der Beschuldigte, der am frühen Nachmittag schon über 1,5 Promille intus hatte und nach eigenen Angaben in aufgekratzter Stimmung war, fühlte sich aber offenbar berufen, einzugreifen. Zwischenzeitlich hatten die Zivilfahnder uniformierte Kollegen gebeten, ihnen einen Alkomaten vorbeizubringen. Als der mit drei Beamten besetzte Streifenwagen mit dem Messgerät auf den Parkplatz rollte, grölte der Angeklagte nach Aussage eines Polizisten plötzlich „grün – weiß – asozial“.
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