EnBW drückt bei Stromtrasse aufs Tempo
Der Energieversorger setzt offenbar auf sogenannte vorzeitige Besitzeinweisung, sprich Enteignung.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat im Juli die Klage des Fußballverein Ay und zweier Landwirte aus Gerlenhofen abgewiesen, die sich gegen eine Verlegung der bestehenden Stromtrasse wehren. Die Leitung soll nach dem Willen von EnBW und Stadt Senden über den Sportplatz des Vereins verlaufen.
Der FV Ay wollte sich damit nicht abfinden und zog vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Verfahren läuft noch. Wie die NUZ nun erfahren hat, will der Energieversorger EnBW ein Urteil offenbar nicht mehr abwarten, um das Vorhaben weiter voranzutreiben. Wie Karen Beth, Juristin im Neu-Ulmer Landratsamt auf Anfrage bestätigte, strebt EnBW die sogenannte vorzeitige Besitzeinweisung, sprich die Enteignung der Grundstückseigentümer, an, die nicht zustimmen, dass die Trasse über ihre Grundstücke verläuft. Zu diesem Thema gibt es Ende Januar im Landratsamt ein Gespräch mit allen Beteiligten.
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