Fahrer nach Crash-Rennen ermittelt
Zwei junge Männer stehen unter Verdacht.
Nachdem illegalen Autorennen Anfang März in Ulm hat die Polizei nun die Fahrer ermittelt. „Intensive Ermittlungen“ erhärteten nach Polizeiangaben den Tatverdacht gegen zwei junge Männer. Die 18 und 19 Jahre alten Fahranfänger dürften die Autos zum Tatzeitpunkt gelenkt haben. Das Gericht ordnete die Beschlagnahme der Führerscheine der beiden Männer an. Einer der Verdächtigen hat nach Polizeiangaben die deutsche Staatsangehörigkeit, beim anderen stehe sie noch nicht zweifelsfrei fest. Ob dem dritten Auto, einem Audi, eine Beteiligung an dem Rennen nachgewiesen werden kann, bedarf noch weiterer Ermittlungen der Polizei in Laupheim. Die Spurensicherung an den von der Polizei beschlagnahmten Fahrzeugen, einem schwarzen Mercedes und einem silberfarbenem BMW ergab, dass die festgestellten Schäden an den Autos durch eine Berührung der beiden Autos zustande gekommen sind.
Es müssen sich in der Ulmer Innenstadt wie berichtet Szenen wie aus Stock-Car-Rennen abgespielt haben. Zeugen berichten der Polizei, dass am Freitagabend des 9. März, kurz nach 21 Uhr, zwei Autofahrer mit mindestens 100 Stundenkilometern auf der Frauenstraße in Richtung Neue Straße gerast seien. Die Autos sollen sich während der Fahrt gerammt haben. Die Fahrzeuge sind zudem angeblich in der Neuen Straße phasenweise über den Gehweg gerast. Andere Verkehrsteilnehmer mussten stark bremsen, um Unfälle zu vermeiden, schilderten die Zeugen nach Polizeiangaben weiter. Harte Strafen drohen: Die Teilnahme an nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen war bisher nur eine Ordnungswidrigkeit, solange niemand dabei ernsthaft zu Schaden kam. Seit Mitte vergangen Jahres wird für diese Taten, in Paragraf 315 des Strafgesetzbuches, ein neuer Tatbestand eingeführt, der die entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung ersetzt. Wer ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt, wird demnach mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft sanktioniert. Bei schweren Personenschäden können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Zudem können die Fahrzeuge der Beteiligten eingezogen werden. (az)
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