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Nach Doppelmord Altenstadt: Was passiert mit den Häusern von Opfer und Täter?
![Ein Absperrband der Polizei hängt am Hoftor des Einfamilienhauses in Altenstadt-Untereichen. In dem Haus wurden die Leichen von Karl und Monika O. entdeckt. Ein Absperrband der Polizei hängt am Hoftor des Einfamilienhauses in Altenstadt-Untereichen. In dem Haus wurden die Leichen von Karl und Monika O. entdeckt.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Plus Die Häuser und die geplante Rückabwicklung ihrer Schenkung gelten als der Auslöser des Doppelmordes von Altenstadt. Wer bekommt sie nun? Darf ein Mörder erben?
![Nach Doppelmord Altenstadt: Was passiert mit den Häusern von Opfer und Täter? Michael Kroha](https://www.augsburger-allgemeine.de/img/bilder/crop57518471/6503059192-cv1_1-w40-owebp/Autorenprofil-Foto-Kroha-Michael?t=.jpg)
Zwei Immobilien beziehungsweise die geplante Rückabwicklung der Schenkung dieser Häuser gelten als der mutmaßliche Auslöser der schrecklichen Tat im Altenstadter Ortsteil Untereichen. Der Sohn soll zusammen mit seiner Ehefrau den eigenen Vater und dessen Frau getötet haben. Lebenslang und eine besondere schwere Schuld - so lautete das Urteil für den Doppelmord am Landgericht Memmingen. Weil Revision eingelegt wurde, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Wird es das, müssen die beiden mutmaßlichen Haupttäter für viele Jahre hinter Gitter. Doch was geschieht dann mit den Häusern?
"Ein Urteil verändert am Eigentum nichts", erklärt Jürgen Brinkmann, Pressesprecher sowie Vizepräsident am Landgericht. Sprich, einem verurteilten Mörder wird nichts weggenommen. Auch dann nicht, wenn Habseligkeiten der Grund für die Tat waren und/oder das Opfer sie eigentlich zurück haben wollte.
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