Räuber gab sich als Postbote aus: Anklage nach brutalem Überfall
Mehrere Verbrecher sollen vor zwei Jahren eine junge Frau überwältigt und misshandelt haben, um sie auszurauben. Einer der Männer wurde jetzt ausgeliefert.
Die Staatsanwaltschaft Ulm hat gegen einen 32-jährigen Mann Anklage wegen des Verdachts des schweren Raubes erhoben. Die Anklagebehörde ließ den Mann dafür aus Großbritannien ausliefern. Sie legt dem Angeschuldigten zur Last, er habe mit drei weiteren und noch unbekannten Mittätern am Vormittag des 21. Juni 2022 in Blaustein eine 25-Jährige ausgeraubt.
So sollen die Räuber in Blaustein vorgegangen sein
Um sich Zugang zum Anwesen der Geschädigten zu verschaffen, soll sich der Angeschuldigte oder einer seiner Komplizen als Postbote ausgegeben haben, um das Opfer unter Ausnutzung des Überraschungsmoments ins Gebäudeinnere zu drängen und zu überwältigen. Die Geschädigte soll dabei von ihren Angreifern so stark gewürgt worden sein, dass sie kurzzeitig das Bewusstsein verlor. Auch soll einer der Täter aus kurzer Distanz Reizgas ins Gesicht der Überfallenen gesprüht und eine Rauchbombe gezündet haben.
Letztlich soll der Angeschuldigte mit seinen Mittätern derart gewaltsam auf das Opfer eingewirkt haben, dass dieses den Verwahrort der im Hause befindlichen Wertsachen preisgab. Sie sollen Uhren im Wert von mindestens 20.000 Euro erbeutet haben, wobei sie der Geschädigten auch noch ein Messer an den Hals gehalten haben sollen. Durch Geräusche vom Nachbargrundstück aufgeschreckt, sollen der Angeschuldigte und seine Mittäter die Tatörtlichkeit fluchtartig verlassen haben.
Mit DNA-Spuren konnte die Polizei den Verdächtigen überführen
Über DNA-Spuren, welche die zunächst unbekannten Tatverdächtigen am Tatort zurückgelassen hatten, konnte der Verdacht gegen den Angeschuldigten begründet werden. Da der Angeschuldigte nach der Tat nach Großbritannien geflohen war, betrieb die Ulmer Anklagebehörde seine Auslieferung. Mitte März 2024 wurde der Angeschuldigte an die deutschen Behörden überstellt. Aktuell befindet er sich in Untersuchungshaft. Er macht bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. (AZ)
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