Gemeinderat Elchingen beschließt Erhöhung der Friedhofsgebühren
Der Elchinger Gemeinderat hat die Friedhofsgebühren um 30 Prozent erhöht. Die Erhöhung gilt ab 2024 und betrifft die Friedhöfe in Thalfingen, Ober- und Unterelchingen.
Der Gemeinderat Elchingen hat eine Erhöhung der Friedhofsgebühren beschlossen. Der Kostendeckungsgrad der Friedhofsgebühren betrug in der Gemeinde zuletzt 52 Prozent. Ein gewisser Teil solcher Kosten muss bei der Gemeinde bleiben, weil es sich bei Friedhöfen um parkähnliche Anlagen mit Gemeinwohlinteresse handelt. Eine Steigerung der Gebühren um 30 Prozent sah der Elchinger Gemeinderat aber dennoch als notwendig an.
Ab 2024 sind in Elchingen keine anonymen Erdbestattungen mehr möglich
Der aktuelle Kalkulationszeitraum endet zu Silvester 2023. Um den gegenwärtigen und allgegenwärtigen Kostensteigerungen Rechnung zu tragen, beschloss der Gemeinderat diese Erhöhung zum neuen Jahr für alle drei Friedhöfe in Thalfingen, Ober- und Unterelchingen. Zudem ändert sich an der Friedhofsnutzung einiges – eine Neufassung der Friedhofsordnung wurde ebenso beschlossen: Die bisherige Friedhofssatzung erlaubte die Bestattungsform „anonyme Reihengräber (Erdbestattung) ähnlich eines Friedwaldes“. Weil die Gemeinde Elchingen festgestellt hat, dass solche anonymen Bestattungen auf den drei Gemeindefriedhöfen fast ausschließlich mit Urne erfolgen, entfällt nun die Möglichkeit der anonymen Erdbestattung im Sarg.
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