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Landkreis Neu-Ulm
03.03.2022

Funkenfeuer wieder mit Corona-Regeln: Wo sie stattfinden – und wo nicht

So sah 2018 das Funkenfeuer in Burlafingen aus. Doch auch dort wird es in diesem Jahr keines geben.
Foto: Roland Furthmair (Archivbild)

Plus Funkenfeuer haben eine lange Tradition. Doch wegen der Corona-Auflagen schrecken die meisten Veranstalter im Kreis Neu-Ulm noch davor zurück - aber nicht alle.

Das Funkenfeuer ist Jahr für Jahr eigentlich ein fester Termin in den Kalendern der Vereine. Verbrannt wird überwiegend Holz, Reisig oder auch Stroh. Mancherorts werden die zuvor gesammelten Christbäume verwendet. Im vergangenen Jahr verhinderte die Corona-Pandemie samt der Einschränkungen das Feuer-Spektakel. Wie sieht es dieses Jahr aus? Was sind die Vorgaben? Und finden überhaupt welche statt? Ein Blick in den Kreis Neu-Ulm, aber auch darüber hinaus.

Die Suche nach Orten, wo es ein Funkenfeuer gibt, gestaltet sich tatsächlich schwierig und aufwendig. Daher vorab erst einmal die Antwort auf die Frage nach den Regeln. Hierzu heißt es aus dem Neu-Ulmer Landratsamt: Für ein Funkenfeuer als öffentliche Veranstaltung gilt 2G als Zutrittsbeschränkung und Maskenpflicht. Der Veranstalter muss durch "wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung überprüfen, ob die Besucher vollständig geimpft oder genesen sind". Zudem müsse er sicherstellen, dass der Maskenpflicht nachgekommen wird.

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