Die Stadt Neu-Ulm macht Ernst mit der Solarpflicht für Häuslebauer
Plus Ab Juli greift in Neu-Ulm eine Regelung, die Photovoltaik oder Solarthermie auf Dächern von Neubauten vorschreibt. Doch das ruft auch Kritik hervor.
Was der Bund für Gewerbeimmobilien angekündigt hat, können Kommunen für Wohngebäude in Eigenregie beschließen: eine Solarpflicht für Häuslebauer. Der Planungs- und Umweltausschuss hat dies nun für Neu-Ulm entschieden. Die kommunale Solarpflicht tritt zum 1. Juli in Kraft. Wie hat sich die Stadt die Umsetzung vorgestellt?
So soll die kommunale Solarpflicht in Neu-Ulm umgesetzt werden
Die Regelung gilt ausschließlich für Neubauten. Und zwar dann, wenn die Stadt Grundstücke verkauft und bei der Neuschaffung von Baurecht für Wohnbebauung. Auf der Hälfte der nutzbaren Dachfläche der neuen Häuser soll dabei die Installation von Solaranlagen vorgeschrieben werden. Bauherren haben die Wahl zwischen Photovoltaikanlagen (Umwandlung von Sonnenenergie in Strom) und solarthermischen Einrichtungen, mit denen Wärme erzeugt wird.
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