Die Hallmann-Holding "bedauert" auf Anfrage der Redaktion, dass sich das Verfahren in die Länge zieht. Denn wie das Landgericht Memmingen auf Nachfrage mitteilte, haben sowohl der Kläger (Hallmann Holding) als auch der Beklagte (Opti-Wohnwelt) sowohl Gerhard als auch Michael Mahler als Zeuge beantragt.
Neu-Ulm