"Wie in einem schlechten Film": Prozess-Serie um verschlepptes Kind endet
Plus Sie wollten verhindern, dass ein Bub psychiatrisch behandelt wird. Stattdessen lebt er nun in einem türkischen Heim. Als letzte wurde die Großmutter verurteilt.
Bevor das letzte Kapitel vor Gericht beginnt, spricht Richter Alexander Kessler ein Vorwort. "Dieses Verfahren hier gegen Sie ist sozusagen der Schlusspunkt eines etwas größeren Komplexes", sagt er. In fünf Prozessen an zwei Gerichten sind zwei Männer und zwei Frauen verurteilt worden. Sie waren dabei, als ein Bub mit dem Auto bis zur bulgarisch-türkischen Grenze gebracht wurde. Das Kind hätte in einer psychiatrischen Einrichtung versorgt werden sollen, die Vier wollten das verhindern. Noch heute lebt das nun acht Jahre alte Kind in einem türkischen Jugendheim, eine Gutachterin fürchtet schwere Folgen.
Als Letzte steht die Großmutter vor Gericht. Bei der Urteilsbegründung sinkt sie tiefer in ihren Stuhl, drückt sich gegen die Lehne und zieht den Kopf zurück, als wollte sie sich unter ihrem Kopftuch verstecken. Kessler hat der Frau gestattet, es im Gerichtssaal aufzubehalten. Die 56-Jährige lebt seit 43 Jahren in Deutschland, sie wohnt im Illertal. Dass sie kaum Deutsch spricht, macht den Richter "fassungslos". Die Frau war lange die erste Bezugsperson des verschleppten Kinds. Die leibliche Mutter verbrachte zweieinhalb Jahre im Gefängnis, der psychisch massiv auffällige Junge nannte seine Großmutter "Mama".
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