Verfolgungsjagd mit Polizei, weil Auto aufgemotzt? Fahrlehrer vor Gericht
Plus Ein 30-Jähriger soll in Neu-Ulm mit einem 320 PS starken Auto vor der Polizei geflüchtet sein. Mancher Zeuge aus der „Tuning-Szene“ hat mit „Erinnerungslücken“ zu kämpfen.
Ein interessanter Fall aus der „Tuning-Szene“ war am Amtsgericht Neu-Ulm zu verhandeln. Dem Fortgang des Verfahrens tat es gut, mit der Vorsitzenden Gabriele Buck eine erfahrene Richterin am Tisch zu erleben. Sie ließ nicht aus dem Konzept bringen. Es stellte sich nämlich heraus, dass sich Insider, die ihre Autos durch allerlei Manipulationen leistungsfähiger machen und die Fahrzeuge sogar am Auspuffklang erkennen, im entscheidenden Moment Erinnerungslücken aufweisen können.
Ein Zeuge musste mehrfach auf seine Wahrheitspflicht hingewiesen werden, weil es ihm sichtlich peinlich war, nun gegen den Angeklagten aussagen zu müssen, obwohl ihn dieser beinahe mit hoher Geschwindigkeit gerammt hätte und er nur mit viel Glück einem schweren Unfall entrann. Dem angeklagten 30-jährigen Fahrlehrer aus dem Alb-Donau-Kreis war nämlich ein Fahrverhalten zur Last gelegt, das so gar nicht zu seinem Beruf passte.
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Warten wir mal die Fortsetzung der Verhandlung ab. Die Richterin und der Staatsanwalt wissen schon, was sie von den "Erinnerungslücken" zu halten haben und der Zeuge wurde auch deutlich zu Beginn und während seiner Aussage wiederholt auf seine Pflicht zur Wahrheit hingewiesen. Wenn ihm im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme nachgewiesen wird, dass er die Unwahrheit gesagt hat, dann hat er sich strafbar gemacht und der Staatsanwalt verfolgt so etwas auch. Erst nach diesen Hinweisen - wie oben beschrieben - fiel dem Zeugen ein, dass er das Protokoll doch unterschrieben und damit anerkannt hat. Und der Bundeskanzler war übrigens hier nicht als Zeuge geladen.
"mit der Vorsitzenden Gabriele Buck eine erfahrene Richterin am Tisch zu erleben."
"im entscheidenden Moment Erinnerungslücken aufweisen können"
Erinnerungslücken darf nämlich nur der Bundeskanzler haben und das ohne Konsequenzen.