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  3. Ulm: Maskenpflicht: Stadt Ulm streicht Zwangsandrohung aus Verfügung

Ulm
10.02.2022

Maskenpflicht: Stadt Ulm streicht Zwangsandrohung aus Verfügung

Die Teilnehmer an den "Spaziergängen" in Ulm müssen weiter Maske tragen. Die Stadt hat jetzt allerdings ihre Allgemeinverfügung geändert.
Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

Dass die Polizei die Einhaltung der Maskenpflicht in Ulm mit Zwang durchsetzen könnte, hat für Diskussionen gesorgt. Jetzt hat die Stadt diesen Passus gestrichen.

Die Stadt Ulm hat die am 23. Januar erlassene Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht abgeändert. Hintergrund ist eine Beschwerde, die ein Ulmer im Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Sigmaringen eingelegt hat. Die Stadt streicht nach eigenen Angaben die "Androhung unmittelbaren Zwangs" aus ihrer Verordnung. Alle übrigen Teile, insbesondere die Anordnung einer Maskenpflicht zu bestimmten Zeiten und in festgelegten Innenstadtbereichen, bleiben dagegen unverändert.

Ulms OB Gunter Czisch betont: An der Rechtslage ändert sich nichts

Auch das Vorgehen der Polizei sei davon nicht betroffen, heißt es. Verstöße gegen die Maskenpflicht könnten wie bisher mit einem Bußgeld von 50 bis 250 Euro geahndet werden. Die Rechtslage ändere sich nicht, betont Oberbürgermeister Gunter Czisch (CDU). "Im Kern bleibt unsere Verordnung zur Maskenpflicht bestehen. Wir entfernen nur einen Passus, der für Irritationen und teilweise mutwillige Fehlinterpretationen gesorgt hat. Uns war es wichtig, damit weiteren Fehlentwicklungen den Boden zu entziehen."

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