18-Jähriger kriegt die Kurve nicht
Beschuldigter legt Widerspruch gegen Strafbefehl ein
Am Dienstag musste sich ein 18-Jähriger wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten. Er war bereits zu 40 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft verhängte zudem eine achtmonatige Sperre der Fahrerlaubnis. Gegen diesen Strafbefehl legte der Angeklagte Widerspruch ein.
Mit seiner Freundin auf dem Beifahrersitz und im Auto seiner Mutter war der Fahranfänger im August zwischen Karlshuld und Weichering unterwegs gewesen. Auf einer Geraden wollte er ein langsameres Fahrzeug überholen. Da kein Gegenverkehr zu sehen war, scherte er aus und beschleunigte. Während der junge Mann noch mit dem Schulterblick beschäftigt war, fuhr er viel zu schnell in eine Kurve und verlor die Kontrolle. Das Auto stellte sich auf und prallte gegen eine Gartenmauer. An Auto und Mauer entstand ein Schaden von etwa 23000 Euro.
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