EU-Haftbefehl gegen Klaas Carel Faber
Ingolstadt Lange sah es so aus, als müsste Klaas Carel Faber nicht für jene brutalen Kriegsverbrechen büßen, die ihm vorgeworfen werden. Doch seit gestern ist wieder Bewegung in den jahrzehntelangen Rechtsstreit zwischen Deutschland und den Niederlanden gekommen: Den Haag hat einen europaweiten Haftbefehl mit dem Ziel der Auslieferung gegen den 88-jährigen erlassen, der seit vielen Jahren im Ingolstädter Pius-Viertel lebt. Der gebürtige Holländer Faber wird beschuldigt, während des Zweiten Weltkriegs an der Ermordung von 22 Juden beteiligt gewesen zu sein.
Trotz dieser neuerlichen Entwicklung bleibt es auch diesmal fraglich, ob das ehemalige Mitglied des SS-Sonderkommandos "Silbertanne" tatsächlich ins Gefängnis muss. Das bestätigte ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums gegenüber der NR. Schließlich waren bereits in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Versuche gescheitert, Faber zur Rechenschaft zu ziehen.
Im Wesentlichen gibt es dafür zwei Gründe: Klaas Carel Faber wurde als freiwilliges Mitglied der Waffen-SS automatisch zum deutschen Staatsbürger und ist es bis heute geblieben. Zweitens: Die deutsche Justiz wollte bereits in den 50er Jahren ein Verfahren gegen Faber anstrengen, doch das Landgericht Düsseldorf hat 1957 festgestellt: Die Beweislage ist zu dünn. Mit dem Verweis auf diesen "Quasi-Freispruch" waren bislang weitere Bemühungen, unter anderem 2004 am Landgericht Ingolstadt, im Sande verlaufen.
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