Vor einem Jahr starb Anastasia M.
Und der Mordprozess, der über das Schicksal des Angeklagten befinden soll, bleibt schwierig
Der Mordprozess, der den Tod der 22-jährigen hochschwangeren Anastasia M. aufklären soll, der darüber befinden soll, ob der 25-jährige Angeklagte ihr Mörder ist, oder ob er nicht der Täter war, bleibt für Beobachter ein Verfahren ohne erkennbar ausschlaggebende Tendenz. Ob am Ende dieses groß angelegten Indizienprozesses in der Urteilsbegründung im Februar des kommenden Jahres vielleicht die Formulierung „im Zweifel für den Angeklagten“ fällt, ist zwar vollkommen ungewiss, die Beweisaufnahme ist längst nicht abgeschlossen. Allerdings – Stand heute – erscheint ein solches Szenario auch nicht als ganz unwahrscheinlich.
Warum? Zum einen streitet der Angeklagte die Tat rigoros ab. Wie mehrfach ausführlich berichtet, legt ihm die Staatsanwaltschaft Ingolstadt einen heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen zur Last. Er soll sich für den Kindsvater gehalten (was er nicht war) und seine Ex-Affäre umgebracht haben, um sein – von familiärer Verantwortung unbelastetes –Soldaten-Leben fortsetzen zu können.
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