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Justiz
08.11.2016

Wer war wann wo?

Am Landgericht Ingolstadt ging es im Mordprozess gestern um die Auswertung von Handydaten. Gutachter erklärten die Bewegungsprofile von Anastasia M. und dem Angeklagten

Zwar führen die allermeisten Menschen ein Mobiltelefon mit sich. Und anhand der Funkdaten, die zwischen Anbieter und Gerät hin und her gesendet werden, können Nachrichtentechniker der Kriminalpolizei eine ganze Menge feststellen. Bewegungsprofile können zum Beispiel erstellt werden, weil die Geodaten des Geräts über die Daten aus den verschiedenen Mobilfunkzellen sehr eingegrenzt werden können. Die Erkenntnisse dieser Auswertungen können in einem so groß angelegten Indizienprozess wie dem um die Ermordung von Anastasia M. sehr dienlich sein, tragen aber nicht immer zwingend dazu bei, dass Beweisketten fest geschlossen werden können. Denn auch die fortschrittlichste Technik stößt an Grenzen und lässt Interpretationsspielräume zu. Das ist in etwa die Erkenntnis nach dem gestrigen langen Verhandlungstag vor dem Schwurgericht unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl. Nachgegangen wurde zu einem großen Teil der Frage: Wer war wann wo? Es ging darum, entlang einer Zeitachse dies so exakt wie möglich zu rekonstruieren.

Wie mehrfach ausführlich berichtet, wirft die Staatsanwaltschaft Ingolstadt dem Angeklagten, einem 25-jährigen Ex-Soldaten, vor, seine frühere Affäre, die damals 22-jährige, hochschwangere Anastasia M. in der Nacht zum Sonntag, 29. November 2015, erschlagen und in die Donau geworfen zu haben. Und zwar in der Zeit zwischen Samstag, 22.30 Uhr, und Sonntag gegen 0.15 Uhr, wie es in der Anklageschrift heißt. Wo? Zwischen dem Ingolstädter Donauufer und der Gerhart-Hauptmann-Straße. Am nächsten Morgen hatte ein Spaziergänger ihren leblosen Körper um 8.40 Uhr im Fluss, in einer kleinen Ausbuchtung zwischen Schiller- und Autobahnbrücke etwa auf Höhe des TÜV treiben sehen. Nicht sehr weit von dieser Stelle hatte Anastasia M. in einer städtischen Unterkunft in der Feldkirchener Straße gewohnt. Der Angeklagte, der nicht der Vater des ungeborenen Kindes ist, bestreitet die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Er hat die Anklageschrift „aufs Schärfste“ zurückgewiesen und schweigt sich seither aus.

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