Mörder des Pfaffenhofener Getränkehändlers muss ins Gefängnis
Der Mörder des Pfaffenhofener Getränkehändlers muss lebenslang hinter Gitter. Die Revision des im Juli getroffenen Urteils wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.
Das Urteil des Landgerichts Ingolstadt gegen Stefan Simon wegen Mordes und Raub mit Todesfolge an einem Pfaffenhofener Getränkehändler ist rechtskräftig. Das Schwurgericht hatte den Münchener im Juli vergangenen Jahres zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidigung hatte Revision eingelegt. Diese hat der Bundesgerichtshof nun verworfen. Simons Anwalt, Peter Gietl, hatte im Prozess auf Totschlag plädiert.
Das Schwurgericht unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl hatte es als erwiesen angesehen, dass der ehemalige Zeitsoldat am Abend des 13. Juli 2013 sein damals 61-jähriges Opfer in einem brutalen Kampf während des Überfalls erstochen hatte. Die Mordmotive seien Habgier und die Ermöglichung einer Straftat, also in diesem Fall des Raubes der Tageseinnahmen, gewesen. Simon hatte bei Prozessauftakt gestanden, in dem Getränkemarkt gewesen zu sein, um an Geld zu kommen. Er sei verantwortlich für den Tod des Marktleiters, könne sich an den genauen Ablauf des Kampfes nicht erinnern.
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