"Opfer" in zweiter Instanz als Lügnerin entlarvt
Neuburg/Ingolstadt Für den Angeklagten, der sich zu Unrecht in die Mühlen der Justiz geraten sah, war es ein Sieg auf ganzer Linie - für das Landgericht Ingolstadt ein Freispruch aus Mangel an Beweisen: Ein 50-Jähriger aus dem Donaumoos erreichte in seiner Berufungsverhandlung, dass das Urteil der ersten Instanz aufgehoben wurde. Im Dezember 2008 hatte ihn das Amtsgericht Neuburg zunächst zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er seine Lebensgefährtin misshandelt haben soll. Die zweite Instanz, das Landgericht Ingolstadt, hob dieses Urteil auf, weil einige Aussagen des vermeintlichen Opfers "sichtlich erlogen" waren.
Den Hintergrund dieser juristischen Auseinandersetzung bildeten die Auswüchse eines Beziehungskriegs. Der Mann aus dem Donaumoos und seine ehemalige Lebensgefährtin hatten ihre innigsten Zeiten längst hinter sich, als es im Januar 2008 zu einer folgenschweren Auseinandersetzung kam: Der 50-Jährige suchte seine Ex in deren Wohnung auf. Wegen eines anonymen Briefs, den die 53-jährige Frau erhalten hatte, gerieten sich die beiden in die Wolle.
Streit wegen eines anonymen Briefs
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