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09.02.2018

Schwester widerspricht Angeklagtem

Rattengift-Prozess am Landgericht fortgesetzt

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen einen 53-Jährigen wiegen schwer: Er soll versucht haben, die eigenen Eltern und eine frühere Partnerin mit Rattengift umzubringen. Seit Ende Januar muss sich der Mann aus dem Landkreis Eichstätt am Landgericht Ingolstadt wegen dreifachen versuchten Mordes, schwerer und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Ex-Partnerin und die Eltern hatten die Vergiftung mit lebensgefährlichen Verletzungen überlebt. Ihr Sohn bestreitet die Taten vehement. Er liebe seine Eltern und habe keinen Grund, ihnen das Leben zu nehmen, hatte er über seine Verteidigerin erklären lassen. Zugleich hatte er zum Prozessauftakt seine Schwester verdächtig gemacht. Sollte er rechtskräftig verurteilt werden, werde sie quasi Alleinerbin.

Die Schwester und ihr Mann sagten nun gestern vor dem Schwurgericht aus. Die 56-Jährige wies die vom Bruder aufgestellte Verdächtigung zurück. Sie sagte: „Ich habe keine finanziellen Probleme. Das zu behaupten, ist eine Frechheit.“ Auch den vorgeblichen Ehestreit mit ihrem Mann gebe es nicht. Was der Gatte bestätigte. Die Schwester des Angeklagten schilderte ferner, dass das Verhältnis zum Bruder dagegen seit Jahren eigentlich nicht existent sei. Es gebe aber auch kein Zerwürfnis. Streiten habe man mit ihm nicht können, weil der dann einfach den Raum verlasse. Man habe schlicht seit Jahren kaum gesprochen. Auch nicht darüber, dass der Angeklagte früher mal sein Haus angezündet hat. Für das Ausschweigen, so die Schwester, gebe es keinen wirklichen Grund, es habe sich einfach so entwickelt. Und: Auch über ein mögliches Erbe gebe es keinen Streit unter den Geschwistern. Beide Kinder seien von den Eltern unterstützt worden. Ihr Bruder habe zwei Gesichter. Er sei freundlich und hilfsbereit, zugleich aber zurückgezogen und introvertiert. Das Verhältnis der Eltern zu ihm beschrieb sie als nicht „harmonisch“. Dessen wechselnde Partnerschaften nach seiner Scheidung hätten den Eltern nicht behagt.

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