So geht Burgheim mit Bauwagen um
Welche Regelungen auch in anderen Gemeinden im Landkreis künftig beachtet werden müssen.
Das Risiko der strafrechtlichen Haftbarkeit bei Unfällen im Zusammenhang mit Bauwagen, Buden und Hütten als Jugendtreffpunkte will Burgheims Bürgermeister Michael Böhm nicht länger tragen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung informierte er die Räte, dass die Problemfelder bis dato in allen Gemeinden tabuisiert wurden. Den politisch Verantwortlichen seien sie jedoch hinlänglich bekannt. Dem tragischen Ereignis in Schneizlreuth von Pfingsten 2015 mit sechs Todesopfern folgte ein Aufschrei. Der Brandkatastrophe folgte die Verurteilung des Ex-Bürgermeisters zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.
Im Zuge einer Bürgermeisterbesprechung im Landratsamt im Herbst vergangenen Jahres behandelten die Gemeindechefs dieses Thema. Baurechtlich bewege man sich bei Bauwagen, Buden und Hütten auf „dünnem Eis“. Sie unterliegen den einschlägigen Baubestimmungen. Weil sie im Außenbereich liegen, sei eine Baugenehmigung erst gar nicht zu erwirken. Austritte von Giftgasen und Stromschläge zeigten deutlich, dass Handlungsbedarf bestehe. Der Brand einer Bude in Illdorf belege, dass das Risiko auch vor Ort akut sei. Präventive Vorkehrungen werden in der Regel nicht getroffen, Anforderungen oft sträflich missachtet. Gemeint ist dabei vordringlich der Brandschutz, verbunden mit einer Feuerbeschau für „Sonderbauten“ im Sinne der Bayerischen Bauordnung. Bei solchen Mängeln besteht Handlungsbedarf, sprich dem Erdboden gleichmachen, denn im Fall des Falles glaubt kein Richter, dass die Gemeinde davon nichts wisse.
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