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  3. Ingolstadt: Totschlagsprozess: Was ist in Bittenbrunn passiert?

Ingolstadt
09.11.2020

Totschlagsprozess: Was ist in Bittenbrunn passiert?

Eine 30-Jährige muss sich wegen Totschlags vor dem Landgericht verantworten.
Foto: Harry Jung (Archiv)

Plus Eine Frau soll ihren Ex-Freund erstochen haben. Beim vierten Verhandlungstag am Landgericht in Ingolstadt äußern sich Experten zur Tatwaffe und einem möglichen Tathergang.

Im Totschlagsprozess um eine 30-jährige Frau aus Sachsen-Anhalt, die im Neuburger Stadtteil Bittenbrunn am 23. Dezember vergangenen Jahres ihren 41-jährigen Ex-Freund erstochen haben soll, war auch am vierten Verhandlungstag wieder volles Programm. Zuerst sagte ein Sachverständiger für textile Mikrospuren, also Fasern, am Landgericht Ingolstadt aus, danach ein Experte des forensisch toxikologischen Centrums in München, der Details zum Drogenkonsum der Angeklagten erläuterte. Anschließend trugen ein Facharzt für Rechtsmedizin, der die Obduktion beim Opfer durchgeführt hatte, und ein Experte für Blutspuren die Ergebnisse ihrer Gutachten vor.

Genauere Erkenntnisse zur Tatwaffe brachte die Aussage des Textil-Sachverständigen vom Landeskriminalamt. Dieser hatte drei Messer vom Tatort untersucht. Am meisten Fasern befanden sich an einem sogenannten Finnenmesser, ein Messer mit Holzgriff an einer zehn Zentimeter langen und zwei Zentimeter breiten Klinge. Dieses Messer passt zur Beschreibung, die die Angeklagte bereits am zweiten Verhandlungstag zur Tatwaffe gemacht hatte. Die Fasern klebten an Blut, das wiederum an der Klinge haftete. Die Fasern stammten vom Pullover des Geschädigten, was darauf hindeute, dass das Messer beim Herausziehen am Pulli entlang glitt, erklärte der Fachmann. Durchstochen wurde nur das T-Shirt, und zwar am Halsbündchen, nicht aber der Pullover. Gleich mehrere der Gutachter waren sich darüber einig, dass die Oberbekleidung des 41-Jährigen irgendwie ein Stück heruntergezogen worden sei, zum Beispiel bei einer Rangelei. Dies spricht allerdings gegen ein „blitzschnelles Zustechen“, wie von der Angeklagten geschildert.

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