
Neuburg
Weitere 243.000 Euro für Abriss der Schwalbangerschule?

Die für den Abriss verantwortliche Firma hat gegen die Stadt Neuburg geklagt. Wird der Stadtrat dem Gütevorschlag des Landgerichts Ingolstadt zustimmen?

Weil in der alten Schwalbangerschule in Neuburg mehr asbesthaltige Materialien verbaut worden waren als gedacht, wurde der Abriss 2015 deutlich teurer als geplant. Die beauftragte Firma aus Nordrhein-Westfalen stellte am Ende eine Rechnung über rund 1.250.000 Euro. Zu viel und zu Unrecht, befand die Stadt und beglich nur einen Teil davon. Die Firma wollte sich damit nicht begnügen und klagte, um auch noch die restlichen 780.000 Euro zu bekommen. Mit diesem Fall musste sich nun am Dienstag die fünfte Kammer des Landgerichts Ingolstadt auseinandersetzen. Vorsitzender Richter Peter Kugler machte einen Vorschlag zur Güte.
Der Vorschlag des Landgerichts lautet: Die Stadt zahlt 243.000 Euro an die Firma
Gut 243.000 Euro soll die Stadt Neuburg an das mittelständische Unternehmen zahlen. Die Kammer bemaß das Prozessrisiko für die Stadt auf ein Drittel. Daraus errechneten die drei Richter – unter Berücksichtigung der streitigen Schlussrechnungspositionen – die Summe für den Kompromiss.
Die beiden Parteien hatten in der Güteverhandlung zunächst keinen Vergleichsvorschlag machen wollen. Bei einem früheren Termin soll der Geschäftsführer von 500.000 Euro gesprochen haben, mit denen er sich zufrieden geben würde, die Stadt soll überhaupt nicht zahlungsbereit gewesen sein. Im Sitzungssaal schlug der Anwalt der klagenden Firma, Norbert Knöbel, schließlich 280.000 Euro vor, Fritz Kroll, der gemeinsam mit Rechtsdirektor Ralf Rick die Stadt Neuburg vertrat, 200.000 Euro.
Der Neuburger Stadtrat muss den Güte-Vorschlag genehmigen
Knöbel kontaktierte in einer kurzen Unterbrechung den Geschäftsführer und stimmte daraufhin dem Vorschlag der Kammer von 243.000 Euro unwiderruflich zu. Kroll und Rick stimmten unter Vorbehalt zu. Sie müssen den Kompromiss zunächst dem Stadtrat zur Abstimmung vorlegen. Ende Februar soll das Thema auf der Tagesordnung stehen. Die Stadt hat bis 1. März das Recht zu widerrufen.
Sollte der Stadtrat den Güte-Vorschlag ablehnen, steht ein langwieriger Prozess mit einer aufwendigen Beweisaufnahme an. Zeugen müssen gehört, ein Gutachter muss bestellt werden. Das könne sich durchaus über drei Jahre hinziehen, vermutet Rechtsdirektor Rick. Prozesskosten und Zinsen würden steigen, sodass die Stadt im schlimmsten Fall, sollte sie den Prozess verlieren, Kosten in Höhe von rund einer Million tragen müsste. Rick weiß noch nicht, mit welcher Empfehlung er in die Stadtratssitzung gehen wird. Denn obwohl er sich sicher ist, dass die Rechnungsprüfung, die die Stadt in Auftrag gegeben hat, korrekt sei, bestehe ein gewisses Risiko. Am Ende müsse die Entscheidung vor allem eines sein: möglichst wirtschaftlich.
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